01.02.2017
Autor: Thomas Hagemann
Zum 01.01.2017 haben sich einige Werte der Sozialversicherung mit Wirkung auf die betriebliche Altersversorgung geändert. Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz steigen die Beiträge in der Pflegeversicherung paritätisch um 0,2 Prozentpunkte, die sonstigen Beitragssätze bleiben stabil.
Außerdem greift 2017 erstmals eine Regelung aus dem Alterseinkünftegesetz 2005 für Ablaufleistungen aus Lebensversicherungsverträgen, bei denen die Kapitaloption gewählt wird. Unter folgenden Voraussetzungen sind die Erträge (Differenzbetrag aus der Ablaufleistung und den eingezahlten Prämien) zur Hälfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern:
Bei Verträgen mit Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005 bleibt es unter den oben genannten Voraussetzungen bei der vollständigen Steuerfreiheit.
Alle relevanten Werte für 2017 haben wir in einer Tabelle für Sie zusammengestellt.
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