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08.01.2016
Autor: Thomas Hagemann
Wie jedes Jahr ändern sich auch zum 01.01.2016 einige Werte der Sozialversicherung, die auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen an, während die Beitragssätze im Wesentlichen stabil bleiben; lediglich der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer selbst zur Krankenversicherung aufbringen müssen, steigt um 0,2 Prozentpunkte an. Alle relevanten Werte für 2016 haben wir in einer Tabelle für Sie zusammengestellt.
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