Die psychische Gefährdungsanalyse ist eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht für Unternehmen (s. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Aktuell weitet die Gewerbeaufsicht ihre Kontrollen dahingehend aus. Im Ernstfall drohen Bußgelder.
Aber nicht nur aus diesem Grund sollten Sie als Unternehmen handeln. Schließlich können starke, als Stress empfundene Belastungen negative gesundheitliche Folgen für Ihre Belegschaft haben.
Subjektiv anstrengende Arbeitsbedingungen verursachen körperliche Beschwerden, senken die Motivation und verstärken die Unzufriedenheit mit der beruflichen Tätigkeit. Daraus resultiert in vielen Fällen ein erhöhter Krankenstand, der meist enorme wirtschaftliche Folgen hat. Um dies zu verhindern, bedarf es präventiver Maßnahmen sowie eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Dabei gilt es, zum einen geschlechtsspezifisch vorzugehen, zum anderen, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Beginn an einzubeziehen und offen zu kommunizieren.
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Warum Unternehmen möglichst rasch eine psychische Gefährdungsanalyse durchführen sollten, erläutert unser Experte Volker Nürnberg in diesem Interview. |
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Welche Schritte sind nötig, um eine psychische Gefährdungsanalyse gemäß der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen? |
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