Von unserem Experten Dr. Björn Hinderlich, Principal
Momentan deuten sich die umfangreichsten Veränderungen der regulatorischen Anforderungen an die Vorstandsvergütung in Deutschland seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) im Jahr 2009 an.
Die beiden Haupttreiber für die Veränderungen sind der Referentenentwurf zum „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)“ und die Reformvorschläge zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK-E). Der Referentenentwurf zum ARUG II bereitet die Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/828 und eine damit einhergehende Förderung der langfristigen Mitwirkung von Aktionären bis zum 10. Juni 2019 vor. Die Reformvorschläge zum Deutschen Corporate Governance Kodex befinden sich bis zum 31.01.2019 in der öffentlichen Konsultationsphase. Im April 2019 soll die neue Fassung des Kodex dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden.
Auch wenn die formelle Verabschiedung des ARUG II und des DCGK-E noch ausstehen, sollten sich börsennotierte Gesellschaften in Deutschland frühzeitig über die möglichen Auswirkungen informieren. In puncto Vorstandsvergütung betrifft dies insbesondere folgende Aspekte:
ARUG II (Auszug):
DCGK-E (Auszug):
Ein Großteil der anvisierten Änderungen wird die Transparenz und internationale Anschlussfähigkeit der deutschen Vorstandsvergütung und des Vergütungsausweises erhöhen. Einige Vorschläge des DCGK-E, wie zum Beispiel die Vereinheitlichung der kurzfristig und langfristig variablen Vergütung, sind jedoch kritisch zu beurteilen. Mercer hat hierzu im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens ausführlich Stellung genommen.
Börsennotierte Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den bevorstehenden Veränderungen beschäftigen und professionelle Unterstützung bei den notwendigen Anpassungen in Anspruch nehmen.