02.02.2016
Autor: Ralf Filipp
Die in dieser Woche veröffentlichten Ergebnisse des IORPs-Stresstests der EIOPA offenbarten wie erwartet Lücken zwischen den Verpflichtungen und dem Vermögen der EbAV in Milliardenhöhen. Abgesehen von den Ergebnissen wird die Verantwortlichen der betrieblichen Altersversorgung noch längere Zeit die Frage beschäftigen, inwieweit der Stesstest überhaupt sinnvolle Ergebnisse für deutsche Pensionskassen liefert und die hierin getroffenen Annahmen einer kritischen Überprüfung standhalten können.
Diese Zeit wird den deutschen Pensionskassen allerdings fehlen, wenn es darum geht, den Herausforderungen einer andauernden Niedrigzinsphase zu begegnen.
Allein auf die im Betriebsrentengesetz verankerte Subsidiärhaftung des Arbeitgebers zu setzen kann keine Lösung sein, denn dadurch wird das Problem nur verlagert – zumindest für diejenigen Pensionskassen, die in der glücklichen Lage sind, finanzstarke Arbeitgeber an ihrer Seite zu wissen.
Bereits in den vergangenen Jahren haben deutsche Pensionskassen in Reaktion auf die niedrigen Zinsen eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, insbesondere im Hinblick auf eine Verstärkung der Deckungsrückstellungen. Doch dieser Prozess, der von der Aufsicht eng begleitet wird, ist noch lange nicht abgeschlossen und wird in den nächsten Jahren immer schwieriger fortzusetzen sein.
Bereits heute müssen deutsche Pensionskassen die nationalen Anforderungen zu Stresstest, Solvabilität, Vermögensbedeckung und Aufbau zusätzlicher Reserven zur Abdeckung der Risiken aus der Entwicklung der Kapitalmärkte sowie der steigenden Lebenserwartung der Leistungsbezieher gleichzeitig und quartalsweise erfüllen.
Mit andauernder Niedrigzinsphase werden die Kassen damit vor unlösbare Aufgaben gestellt. Nicht nur, dass die zu erwartenden Überschüsse aus den Kapitalanlagen weiter rückläufig sein werden; einige der Anforderungen sind untereinander so korreliert, dass die Erfüllung der einen Anforderung sich negativ auf die Erfüllung anderer auswirkt. So können zum Beispiel zusätzliche Reserven in den Rückstellungen häufig nur noch durch Auflösung von Reserven in den Kapitalanlagen geschaffen werden. Realisierungen von stillen Reserven in den Kapitalanlagen führen wiederum zu Beanstandungen im Stresstest. Im Extremfall begeben sich Pensionskassen damit in eine von der Aufsicht eng begleitete Abwärtsspirale, in der die Kasse augenscheinlich Sicherheiten gewinnen soll, jedoch in vielerlei Hinsicht handlungsunfähig wird.
Angesichts der außergewöhnlichen Zinssituation, in der wir uns momentan befinden, sollte man deshalb eine vorübergehende Lockerung von Bedeckungsvorschriften in Betracht ziehen. Auf diesem Wege könnte zusätzliches freies Vermögen geschaffen werden, das keinen Anlagerestriktionen unterliegt und es den Kassen erlaubt, die übrigen Bedingungen zu erfüllen und innerhalb der Übergangszeit eine auskömmliche Kapitalanlage zur Lösung des Problems zu finden.
Würde diese Maßnahme beispielsweise durch eine temporäre Absicherung gegen ArbG-Insolvenz der nicht durch das gebundene Vermögen bedeckten Leistungen durch den PSV begleitet, könnte während der Übergangszeit ein unverändert hohes Sicherheitsniveau aufrechterhalten werden.