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Der HGB-Rechnungszins bleibt für Sie als mittelständisches Unternehmen ein wichtiges Thema. Zwar führen die vor Kurzem verabschiedeten Änderungen an der Zinsherleitung zunächst zu einer Entlastung, doch der HGB-Zins wird weiter absinken – die Folge sind steigende Pensionsverpflichtungen.
Eine Möglichkeit, sich gegen zukünftige Änderungen des HGB-Rechnungszinssatzes zu wappnen, bietet der Wechsel des Durchführungsweges hin zu Unterstützungskasse oder Pensionsfonds. In unserem Videointerview „Wechsel des Durchführungsweges – 3 Fragen, 3 Antworten“ erläutert Mercer-Chefaktuar Thomas Hagemann diese Option.
Den Text des Videos können Sie sich hier zum Nachlesen herunterladen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen weitere interessante und hilfreiche Informationen zum Thema:
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Infografik: Alles auf einen Blick Welche Auswirkungen hat ein Wechsel zu Unterstützungskasse oder Pensionsfonds? Antworten gibt unsere ausführliche Infografik.
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Machen Sie den Mercer-Wechsel-Check! Ist ein Wechsel des Durchführungsweges für Ihr Unternehmen sinnvoll? Machen Sie den Wechsel-Check und finden Sie es heraus.
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Zur Infografik | Mercer-Wechsel-Check |
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Hagemanns Bilanzen Unter der Überschrift „Hagemanns Bilanzen“ twittert unser Chefaktuar Thomas Hagemann regelmäßig Kommentare und Einschätzungen zu aktuellen Themen (nicht nur) aus der bAV-Welt. Verpassen Sie nichts und folgen Sie ihm auf Twitter.
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HGB-Rechnungszins: Änderungen verabschiedet Der Gesetzgeber gibt sich mit einer halbherzigen Lösung zufrieden: Anstelle des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes wird künftig ein 10-Jahres-Durchschnittszinssatz verwendet.
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