24.03.2015
Autor: Thomas Hagemann
Auch falls wir die Talsohle der gegenwärtigen Niedrigzinsphase erreicht haben und sich der IFRS-Rechnungszins nicht weiter reduziert, wird der HGB-Rechnungszins weiter absinken. Hintergrund ist die im HGB vorgesehene Durchschnittsbildung über 7 Jahre (genauer: über 84 Monatsendstände).
Auch falls wir die Talsohle der gegenwärtigen Niedrigzinsphase erreicht haben und sich der IFRS-Rechnungszins nicht weiter reduziert, wird der HGB-Rechnungszins weiter absinken. Hintergrund ist die im HGB vorgesehene Durchschnittsbildung über 7 Jahre (genauer: über 84 Monatsendstände).
Das Absinken des HGB-Zinssatzes ist dabei nicht nur ein Problem für den Mittelstand, sondern zunehmend auch für Unternehmen, deren Abschluss in erster Linie nach den IFRS aufgestellt wird. Der Rahmen der Ausschüttungsmöglichkeiten richtet sich in jedem Fall nach dem HGB-Abschluss und schmilzt mit dem Anstieg der Pensionsrückstellungen dahin.
Die beiden Grafiken stellen die Zinsentwicklung anschaulich dar. Nach dem 28.02.2015 angegebene Werte beruhen auf Prognosen von Mercer.
Im Jahr 2014 ist der HGB-Rechnungszins von 4,88 auf 4,53 Prozent, also um 35 Basispunkte gesunken. Bleibt das Zinsniveau weiterhin so niedrig, so wird zum Ende dieses Jahres ein Stand von 3,82 Prozent erreicht werden – das sind 71 Basispunkte weniger als Ende 2014. Das Absinken des Rechnungszinssatzes wird sich also beschleunigen und im Jahr 2015 mehr als doppelt so stark ausfallen wie 2014.
Eine Besserung ist auch 2016 nicht in Sicht. Ohne ein Ende der Niedrigzinsphase wird der Zins um weitere 66 Basispunkte auf 3,16 Prozent absinken.
Die prognostizierten Rechnungszinssätze hängen natürlich von der weiteren Zinsentwicklung ab, die wir nicht zuverlässig vorhersagen können. Da der HGB-Rechnungszins aber ein Durchschnittszins über 7 Jahre ist, sind die Werte, die den Durchschnitt bestimmen, heute größtenteils bekannt: Von den 84 für den 31.12.2015 maßgeblichen Monatsendständen stehen 74 bereits fest und 10 sind noch unbekannt.
Was passiert, wenn das Zinsniveau nun unerwartet und kontinuierlich bis zum Jahresende um einen ganzen Prozentpunkt, also jeden Monat um 10 Basispunkte, ansteigen würde? Dann würde der HGB-Rechnungszins zum 31.12.2015 nur um etwa 6 Basispunkte höher ausfallen. Auch bei dieser Annahme wäre also für 2015 ein Zinsrückgang um 65 Basispunkte zu erwarten.
Als grobe Näherung ist für gemischte Bestände davon auszugehen, dass der erwartete Zinsrückgang von 71 Basispunkten im Jahr 2015 die Verpflichtungswerte um etwa 10 Prozent ansteigen lässt. Da dieser Effekt nach HGB erfolgswirksam zu erfassen ist, wäre also ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 10 Prozent der gesamten Verpflichtungswerte zu verbuchen.
Die Effekte hängen allerdings sehr stark von der Zusageart (bei Kapitalzusagen sind die Auswirkungen beispielsweise geringer) und der Bestandsstruktur (bei umfangreichen Anwärterbeständen sind die Auswirkungen größer) ab.
Falls die Auswirkungen der Rechnungszinsänderung im Jahr 2014 mit dem Jahresgutachten berechnet wurden, können Sie für das Jahr 2015 mit mehr als dem doppelten Betrag rechnen.
Faustformeln sind hilfreich für eine erste Abschätzung, aber üblicherweise ungeeignet für die Jahresplanung. Wenn besondere Sachverhalte vorliegen, können diese Faustformeln auch unzuverlässige Ergebnisse liefern.
Um Klarheit zu bekommen, ist es sinnvoll (soweit nicht ohnehin schon geschehen), eine versicherungsmathematische Prognose zu erstellen, mit der die Verpflichtungswerte unter Fortentwicklung des Personenbestandes und des Rechnungszinssatzes zum Jahresende berechnet werden.
Es ist möglich, Vergleichsberechnungen zu erstellen, beispielsweise einmal mit dem prognostizierten Zins und alternativ mit einem um 5 Basispunkte höheren oder niedrigeren Zinssatz, um mögliche Schwankungen zum Jahresende abschätzen zu können.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Auswirkungen des Rechnungszinssatzes abzumildern. Ein paar Beispiele:
Weitere Maßnahmen empfehlen wir Ihnen in unserem Artikel in Mercer informiert Nr. 60.