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In zwei Verfahren hatte das BAG im Januar über die Wirksamkeit einseitiger Kapitalwahlrechtsklauseln zu entscheiden. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Es sind aber bereits jetzt für die Praxis relevante Aspekte erkennbar.
Die BaFin hat am 31.01.2023 eine neue Sammelverfügung zum Stresstest für Pensionskassen erlassen. Inhaltlich gab es nur geringfügige Änderungen.
In zwei Verfahren hatte das BAG im Januar über die Wirksamkeit einseitiger Kapitalwahlrechtsklauseln zu entscheiden. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Es sind aber bereits jetzt für die Praxis relevante Aspekte erkennbar.
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