Dr. Udo Müller

Senior Retirement Consultant, Mercer Deutschland GmbH

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Einseitige Kapitalwahlrechtsklauseln – Was nicht geht, aber auch: Was geht!

In zwei Verfahren hatte das BAG im Januar über die Wirksamkeit einseitiger Kapitalwahlrechtsklauseln zu entscheiden. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Es sind aber bereits jetzt für die Praxis relevante Aspekte erkennbar.

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