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In zwei Verfahren hatte das BAG im Januar über die Wirksamkeit einseitiger Kapitalwahlrechtsklauseln zu entscheiden. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Es sind aber bereits jetzt für die Praxis relevante Aspekte erkennbar.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen
uns, von Ihnen zu hören.
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