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Die steuerliche Förderung der bAV ist ein Thema, das die Finanzverwaltung und die bAV-Praktiker gleichermaßen beschäftigt. Mit dem neuen Anwendungserlass wurden zwei BMF-Schreiben ersetzt und im Wesentlichen die folgenden Änderungen die bAV betreffen
Drei aktuelle steuerliche Entscheidungen bieten Anlass, über Zweckmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der bilanzsteuerlichen Vorschriften zur bAV nachzudenken.
Manche Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, sind steuerlich begünstigt. Gilt das auch, wenn die Leistungen durch Entgeltumwandlung finanziert wurden?
Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich auch im Jahr 2020 kein Urteil zum Rechnungszinssatz nach § 6a EStG fällen. Ein neuer Impuls kommt aus einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats des BMF.
Am 20.11.2019 hat sich der BFH mit der Frage des Pensionsalters bei der steuerlichen Bewertung verschiedener Zusagen derselben Person beschäftigt.
Am 20.11.2019 hat der BFH zwei Entscheidungen zur Übertragung von bAV auf einen Pensionsfonds getroffen. Es ging um die steuerliche Verteilung der Dotierung des Pensionsfonds. Die Finanzverwaltung konnte sich mit ihrer Auffassung durchsetzen.
Im Juli 2019 hat sich der BFH zweimal mit Abfindungsklauseln in Versorgungszusagen von Gesellschafter-Geschäftsführern beschäftigt. Um es vorwegzunehmen: Seien Sie vorsichtig mit solchen Klauseln.
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