20 June 2019
PEPP hat eine lange Vorgeschichte: Bereits im Mai 2013 hat EIOPA ein Diskussionspapier herausgebracht. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission vom 29. Juni 2017 wurde die Verordnung auf den Weg gebracht. Anfang des Jahres gab es nun eine Einigung in den Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Mittlerweile haben Parlament und Ministerrat dem Kompromiss auch formal zugestimmt. Damit ist die Verordnung in der Zielgeraden.
Bei PEPP handelt es sich um eine EU-einheitliche kapitalgedeckte private Altersversorgung. Das Ziel ist es, auch in Ländern ohne ein ausgeprägtes Altersversorgungsangebot ein privates Produkt zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll PEPP der Arbeitnehmerfreizügigkeit dienen, weil die private Altersversorgung in einem PEPP-Produkt vorgabengemäß grenzüberschreitend mitgenommen werden kann.
Das Produkt soll nach den Vorgaben der Verordnung sehr verbraucherfreundlich ausgestaltet sein. Sowohl ein Wechsel des Produktanbieters als auch ein Wechsel des Landes sollen problemlos möglich sein. Der Versicherte soll darüber hinaus umfassend über seine Altersversorgung informiert werden.
In den ersten Entwürfen waren Mindestanforderungen an die Zahl der Kapitalanlagemöglichkeiten und Auszahlungsformen vorgesehen. Davon ist nicht mehr viel übriggeblieben. Die Verordnung spricht von bis zu sechs Anlageformen, wobei eine Variante mit geringem Risiko und auf ein Prozent gedeckelten Kosten vorzusehen ist. Mehrere unterschiedliche Auszahlungsformen, zum Beispiel Kapital oder Rente, sind zulässig, aber nicht mehr vorgeschrieben.
Knackpunkt ist die steuerliche Förderung. Die Steuererhebung ist Sache der Mitgliedsstaaten, so dass die steuerliche Behandlung von PEPP nicht in der EU-Verordnung geregelt werden kann. Außerhalb der Verordnung wurde daher eine Empfehlung verabschiedet, nach der die Mitgliedstaaten die beste steuerliche Förderung für den Arbeitnehmer ermöglichen sollen. Die Kommission wird nach fünf Jahren bewerten, inwieweit diese Empfehlung von den Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde.
Die Frage, die ich mir stelle, ist: Brauchen wir ein solches Produkt? Für Länder ohne ausgeprägte Altersversorgungslandschaft mag es hilfreich sein, wenngleich es dafür auch jetzt schon andere Lösungen gäbe. In Deutschland brauchen wir PEPP dagegen nicht. Daher wäre es auch nicht sachgerecht, wenn die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung (beispielsweise eine Riester-Förderung) für PEPP aufgeweicht werden würden.
Leider ist PEPP noch nicht das Ende der Fahnenstange. PEPP ist zwar ausschließlich eine private Altersversorgung. Innerhalb von EIOPA wird aber auch schon laut über bAV-PEPP nachgedacht. Für Deutschland gibt es zudem aus Hessen den Vorschlag einer Deutschlandrente, den die Grünen im Februar 2019 unter dem Namen Bürgerfonds wieder aufgegriffen haben. Und aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Betriebsrentenstärkungsgesetz schwebt weiterhin die Drohung im Raum, dass bei einer nicht ausreichenden Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung eine (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) verpflichtende bAV eingeführt wird.
Bei dieser Fülle an neuen Vorschlägen wird oft übersehen, dass keiner der Vorschläge zu etwas gänzlich Neuem führen würde. Die Altersversorgung wird nicht dadurch besser, dass immer wieder neue Systeme eingeführt werden. Sie wird lediglich komplizierter und unübersichtlicher. Der einzelne Bürger jedoch wird durch Komplexität abgeschreckt.