„Der höhere Beitrag ist keine Katastrophe, aber ein zusätzlicher Baustein zu den derzeitigen hohen bAV-Kosten.“
Anfang Oktober hat der Pension-Sicherung-Verein aG (PSV) seine Prognose für den Beitragssatz 2019 nach oben korrigiert. Während zur Jahresmitte noch von 2,0 Promille die Rede war, rechnet der PSV nun mit 3,0 bis 3,5 Promille. Grund hierfür sind nach Aussage des PSV mehrere große Insolvenzen in den letzten Monaten.
Bei Direktzusagen entspricht die Beitragsbemessungsgrundlage dem steuerlichen Teilwert, also in der Regel der steuerlichen Pensionsrückstellung. Bei Unterstützungskassen entspricht sie im Wesentlichen dem steuerlich zulässigen Kassenvermögen, bei Anwärtern dem 2,5-fachen davon. Die Werte liegen deutlich unter den handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen. (Bei den steuerlichen Pensionsrückstellungen liegt das daran, dass ein Rechnungszins von 6 Prozent zu berücksichtigen ist. Dieser Rechnungszins ist möglicherweise verfassungswidrig. Darüber muss das Bundesverfassungsgericht demnächst entscheiden, vgl. meinen Beitrag vom 02.06.2019 .)
Der zusätzliche Beitrag von 1,0 bis 1,5 Promille ist damit keine Katastrophe, aber ein zusätzlicher Baustein zu den erhöhten Kosten der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2019. Zur Erinnerung: im Rekordjahr 2009 lag der Beitragssatz bei 14,2 Promille. Der langjährige Durchschnitt liegt bei 2,7 Promille.
Schmerzhaft ist dieser Anstieg aber allemal. Der Rechnungszins ist in diesem Jahr dramatisch gefallen. Die Pensionsverpflichtungen, aber auch andere Verpflichtungen im Personalbereich, werden im IFRS-Abschluss deutlich ansteigen. Auch wenn im HGB-Abschluss ein Durchschnittszins verwendet wird, muss auch hier dieses Jahr eine große Zuführung verkraftet werden. Und schließlich ist auch der Aufwand des nächsten Jahres davon betroffen. (Vgl. meinen Beitrag vom 25.09.2019 .)