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AGB dürfen eine Witwenrente ausschließen, wenn die Ehe nicht zumindest 12 Monate bestanden hat und die Witwe nicht nachweist, dass ihr Ehegatte infolge eines nach Eheschließung erlittenen Unfalls oder einer danach eingetretenen Krankheit gestorben is
Die Rechtsprechung fordert bei Teilungskosten über 500 Euro einen konkreten Nachweis. Häufig verzichten die Unternehmen darauf und tragen die tatsächlichen Kosten von rund 1.500 – 2.000 Euro. Wie können die Teilungskosten einfach nachgewiesen werden?
Mit seiner Entscheidung vom 14.10.2021 (8 AZR 96/20) stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar, dass Versicherungsprämien, die im Wege der Umwandlung von künftigen Entgeltansprüchen in Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
Dem Arbeitgeber steht bei der betrieblichen Altersversorgung ein Gestaltungs- und Ermessensspielraum zu, der die Möglichkeit eröffnet, eine Höchstaltersgrenze für die Aufnahme in den von der Versorgungsordnung begünstigten Personenkreis festzulegen.
Seit Einführung des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung stellen sich in Theorie und Praxis viele Fragen, deren Beantwortung letztlich den Arbeitsgerichten obliegen wird.
Versorgungsleistungen setzen oft voraus, dass Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden. Bei rückwirkenden gesetzlichen Invalidenleistungen führt dies in der betrieblichen Praxis zu Problemen. Aktuelle Entscheidungen des BAG geben Auslegungshilfen.
Begleitet von großem Interesse der Öffentlichkeit hat der 10. Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) am 19.05.2021 in zwei Revisionsverfahren über die vielzitierte „doppelte Besteuerung“ von Altersrenten entschieden.
Der BGH hat sich mit dem Beschluss vom 24.03.2021 (XII ZB 230/16) zum Urteil des BVerfG vom 26.05.2020 (1 BvL 5/18) zur externen Teilung geäußert und praktische Hinweise zur Umsetzung gegeben. Auch der Gesetzgeber war nicht untätig.
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Contractual Trust Arrangements (CTAs) wurde bislang fast einhellig abgelehnt. Das könnte sich nach einer Bemerkung des Bundesarbeitsgerichts in einem aktuellen Urteil ändern – mit unabsehbaren Folgen.
Nach nun gefestigter Auffassung des BAG dürfen Leistungen aus einer an der BBG gespaltenen Rentenformel bei Teilzeit allein anhand des tatsächlichen Gehalts ermittelt werden. Zwischenrechnungen mittels fiktiver Vollzeitleistung sind nicht geboten.
Die nachgelagerte Besteuerung und Verbeitragung von Entgeltumwandlungen gilt bisher einhellig auch für den Aufbau von Zeitwertkonten. Das Sozialgericht Berlin stellt dies in einem Urteil zur Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung in Frage.
Nach dem Referentenentwurf nun der Regierungsentwurf: Der Gesetzentwurf zur Reform des Versorgungsausgleichs spiegelt die Kommentierungen aus der Praxis nur unzureichend wider.
Das BAG hält es für unzulässig, wenn der Arbeitgeber in Versorgungszusagen, die für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert sind, die Hinterbliebenenleistung auf eine namentlich benannte Person beschränkt.
Die Fachwelt beschäftigt sich noch mit der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur externen Teilung, da legt das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zu einer kleinen Reform des Versorgungsausgleichs vor.
Wie weit reichen die Informationspflichten des Arbeitgebers - ist weniger wirklich immer besser?
Ein neues Gesetz verschafft in vielen Fällen Erleichterung im Umgang mit ausscheidenden Mitarbeitern. Die versicherungsförmige Lösung soll nun der Regelfall werden. Aber Achtung: Die Corona-Krise hinterlässt auch hier ihre Spuren.
Die „Digitale Rentenübersicht“ soll den Bürgern nutzerfreundlich und verständlich einen möglichst vollständigen Überblick über ihre Vorsorgesituation im Alter zur Verfügung zu stellen, um ihnen ihre Vorsorgeplanung zu erleichtern.
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat (26.05.2020) seine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von § 17 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) verkündet.
Eine Reform des Betriebsrentengesetzes sieht einen Insolvenzschutz für Pensionskassenzusagen vor.
Am 27.3.2020 hat die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ ihren Abschlussbericht vorgelegt. Er ist geprägt von Kompromissen und Sondervoten. Befriedigende Antworten auf die grundlegenden Fragen der Altersversorgung sucht man vergeblich.
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