"Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse wird leiden."
Am 25. März hat das IAS-Board den Exposure Draft ED/2021/3 „Disclosure Requirements in IFRS Standards − A Pilot Approach” veröffentlicht. Mit diesem Entwurf wird der Grundstein für eine umfassende Reform der IFRS-Anhangangaben gelegt. Darüber haben wir bereits im Frühjahr berichtet (Beitrag vom 08.04.2021).
Zur Erinnerung: Worum geht es?
Anhangangaben sollen zukünftig in allen Standards prinzipienorientiert, nicht regelbasiert vorgesehen werden. Dafür werden in jedem Standard übergreifende und spezifische Ziele definiert sowie konkrete Angaben genannt. Vom Wortlaut her soll klar sein, welche Angaben verpflichtend sind und von welchen auch abgewichen werden kann. IAS 19 und IFRS 13 sind die beiden Pilotstandards, an denen die neuen Vorgaben getestet werden.
IAS 19 enthält dabei kein übergreifendes Ziel für alle Leistungen an Arbeitnehmer, sondern jeweils eines für die verschiedenen Leistungsarten. Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wozu auch die betriebliche Altersversorgung gehört, werden darüber hinaus spezifische Ziele genannt.
Für alle Defined-Benefit-Pläne sind folgende spezifische Ziele zu beachten:
- Beträge im Abschluss, die sich auf Defined-Benefit-Pläne beziehen (IAS 19.147D bis 147F);
- die Art der Defined-Benefit-Pläne und die mit ihnen verbundenen Risiken (IAS 19.147G bis 147I);
- erwartete künftige Cashflows von Defined-Benefit-Plänen (IAS 19.147J bis 147M und IAS19.A2 bis A7);
- künftige Zahlungen an Mitglieder von Defined-Benefit-Plänen, die für neue Mitglieder geschlossen sind (IAS 19.147N bis 147P);
- Bewertungsunsicherheiten bei den Versorgungsverpflichtungen von Defined-Benefit-Plänen (IAS 19.147Q bis 147S) und
- Gründe für Änderungen der in der Bilanz erfassten Beträge für Defined-Benefit-Pläne (IAS 19.147T bis 147W).
Wie ist der Stand der Kommentierung?
Mit Veröffentlichung des Standardentwurfs wurde eine Kommentierungsfrist von 210 Tagen, also 30 Wochen, genannt. Die Kommentierung sollte am 21.10.2021 enden. Dabei handelt es sich schon um eine außergewöhnlich lange Kommentierungsfrist.
Am 07.05.2021 hat das IAS-Board zu einem Feldversuch aufgefordert. Unternehmen sollten die neuen Anforderungen einem Praxistest unterziehen und probeweise Anhangangaben erstellen. Am 21.05.2021 schließlich hat auch die EFRAG zur Beteiligung an einem Feldversuch aufgerufen. Die Frist hierfür sollte im August enden.
Am 21.07.2021 hat das IAS-Board die Kommentierungsfrist um fast 12 Wochen auf den 12.01.2022 verlängert. Den Anwendern sollte mehr Zeit gegeben werden, die neuen Vorgaben für den Anhang zu verstehen und auszuprobieren.
Die EFRAG hat dementsprechend auch die Frist zur Beteiligung an einem Feldversuch verlängert. Diese Frist ist im Oktober ausgelaufen. 22 Unternehmen, darunter 6 aus Deutschland, haben teilgenommen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, noch bis zum 04.01.2022 Stellung zur Kommentierung der EFRAG an das IAS-Board zu nehmen.
Bisherige Kritik
Im Laufe des Verfahrens hat es verschiedene Diskussionsrunden gegeben, einige davon wurden von der EFRAG organisiert.
Dabei wurde klar, dass die neuen Angaben durchaus als herausfordernd angesehen werden. In einigen Diskussionsbeiträgen wurde die Notwendigkeit weiterer Anleitungen bis hin zu einer Beibehaltung von Pflichtangaben (die im Standardentwurf weit zurückgefahren wurden) betont.
Es wurden Sorgen geäußert, dass es vermehrt Diskussionen mit den Abschlussprüfern geben könnte, dass die Vielzahl der freiwilligen Angaben die neue Checkliste werden würde und dass die Vergleichbarkeit der Abschlüsse leiden würde.
Es hat auch Kritik an konkreten Änderungen gegeben. So sieht der Standardentwurf beispielsweise keine Sensitivitätsanalysen mehr vor, die aber von einigen weiterhin als sinnvolle Pflichtangabe angesehen werden.
Fazit
Im Januar werden die Kommentierungen zum Standardentwurf veröffentlicht werden. Auch die Ergebnisse des Feldversuchs werden dann klar sein. Es ist damit zu rechnen, dass in einzelnen Punkten auf Grundlage der Kommentierungen noch Verbesserungen vorgenommen werden. Ich rechne allerdings nicht damit, dass die grundsätzlich eingeschlagene Richtung noch einmal geändert wird.
Der Weg zur Prinzipienorientierung bedeutet zwangsläufig mehr Individualität bei den Anhangangaben. Je weniger Pflichtangaben es gibt, desto genauer müssen Jahresabschlüsse gelesen werden. Die wichtigen Informationen werden sicherlich weiter im Anhang stehen. Es wird für die Leserinnen und Leser der Abschlüsse allerdings schwieriger, sie zu erkennen und einzuordnen. Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse wird leiden.