In der Praxis wird dieser Ansatz vermutlich am häufigsten verwendet werden. (Alle verwendeten Zahlen sind lediglich illustrativ.)
Die Auswirkungen des Rententrends
Abhängig von der Bestandszusammensetzung können die Auswirkungen der Inflation über die erhöhten Anpassungen des abgelaufenen Jahres und der Folgejahre sowie den erhöhten Rententrend das Verpflichtungsvolumen des Rentnerbestandes um einen zweistelligen Prozentsatz erhöhen.
Im IFRS-Abschluss wird aber der Anstieg des Rechnungszinssatzes deutlich größere Auswirkungen haben. Insgesamt wird das Verpflichtungsvolumen dadurch sinken. Der Einmaleffekt wird erfolgsneutral erfasst.
Anders nach HGB. Hier geht der Rechnungszins sogar noch leicht zurück, verstärkt also die Wirkung der Inflation. Hinzu kommt, dass der Anstieg der Verpflichtungswerte erfolgswirksam zu erfassen ist. Gegenüber den Prognosen zu Beginn des Jahres ergibt sich also eine zusätzliche Belastung für HGB-Bilanzierer.
Das zeigt: Die Festlegung des Rententrends ist in diesem Jahr besonders bedeutsam!
Der Bezügetrend
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch der Bezügetrend höher als im Vorjahr anzusetzen ist. Es besteht aber keine unmittelbare Kopplung an die Inflation. Zu berücksichtigen sind die betroffenen Personenkreise – liegen endgehaltsabhängige Zusagen vor allem noch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, so spielen beispielsweise Karrieretrends keine große Rolle mehr.
Biometrische Grundwerte
Der Vollständigkeit halber werfen wir auch noch einen Blick auf die biometrischen Grundwerte. Durch die Covid-19-Pandemie ist die Sterblichkeit der letzten drei Jahre angestiegen. Für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen ist aber die langfristige Einschätzung von Bedeutung. Es ist nicht erkennbar, ob und in welcher Höhe sich Änderungen gegenüber den bisherigen Annahmen ergeben. Somit sind die bisher verwendeten Sterbetafeln weiterhin als bestmögliche Schätzung anzusehen.
Aussichten bis zum Jahresende
Der Stand der ökonomischen Bewertungsprämissen zum Ende September wird nicht mit dem Stand zum Jahresende übereinstimmen. Die hohe Volatilität aller Größen führt dazu, dass weiterhin mit Überraschungen zu rechnen ist. Wenn sich die Bewertungsprämissen zwischen Gutachtenerstellung und Jahresende noch wesentlich verändern, können zum Jahresbeginn Neubewertungen oder Umschätzungen erforderlich werden.
Sämtliche Bewertungsprämissen finden Sie monatlich aktualisiert auf unserer Themenseite.