Welche Änderungen erwarten uns in der internationalen Rechnungslegung? 

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04 Juni 2022

In der internationalen Rechnungslegung sehen derzeit alle auf die Bewertungsannahmen: Rechnungszins und Inflationserwartung liegen so hoch wie seit vielen Jahren nicht mehr. Ende Mai lag der Rechnungszins nach der Mercer Yield Curve für eine Duration von 15 Jahren bei 2,86 % (Ende April 2,60 %, Ende 2021 1,31 %). Die langfristige Inflationsannahme liegt mittlerweile eher über als unter 2 %.

Standardänderungen sind derzeit für Pensionsverpflichtungen nicht umzusetzen. Dennoch lohnt es sich, die Pläne des IAS-Boards im Auge zu behalten.

Änderungen bei den Anhangangaben

Mittlerweile wurden im IAS-Board die Rückmeldungen sowohl aus dem Feldtest als auch aus den schriftlichen Kommentierungen besprochen. Es gibt durchaus erhebliche Kritikpunkte am Vorhaben des IAS-Boards.

So sind die meisten Kommentatoren der Meinung, dass der neue Ansatz das Anhangproblem nicht löst und der Anhang weiter checklistenartig aufgestellt werden wird. Weitere Kritikpunkte betreffen die Verschlechterung der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse, die schwierigere Durchsetzbarkeit für Prüfer und Aufsichtsbehörden, ein erhöhter Abstimmungsbedarf und damit einhergehende höhere Kosten. Zudem steht der neue Ansatz stark individualisierter Anhangangaben im Widerspruch zu den allgemeinen Bestrebungen, eine einheitliche Taxonomie umzusetzen und den Jahresabschluss stärker zu digitalisieren.

Im Hinblick auf die Änderungen, die speziell für Pensionsverpflichtungen vorgesehen sind, gibt es immerhin in einem Punkt breite Zustimmung: Die neue Executive Summary wird insgesamt positiv gesehen. Ansonsten gibt es aber viel Unverständnis: Warum sollten Sensitivitätsanalysen als Pflichtangaben wegfallen? Wie sollte man alternative Bewertungsannahmen bestimmen, wenn doch die eigenen Bewertungsannahmen eine bestmögliche Schätzung darstellen? Warum sollte es besondere Angaben für geschlossene Pläne geben? Und ist der Wegfall der Überleitung für DBO und Planvermögen als Pflichtangabe ein Versehen?

Es bleibt spannend, wie das IAS-Board mit der Kritik umgeht, die ja auch schon aus dem eigenen Kreis geäußert wurde. Vermutlich wird es ein paar Kurskorrekturen geben. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass auch in den Reihen des IAS-Boards die Zahl der Kritiker zunimmt und das Projekt seine Mehrheit verliert.

Wie auch immer es ausgeht: Da schon die Übernahme in EU-Recht üblicherweise ein Jahr und länger dauert, werden wir in der EU vor 2023 keine verpflichtende Änderung bei den Anhangangaben sehen.

Keine Änderung bei den wertpapiergebundenen Zusagen

Das IAS-Board hat sich ein paar Jahre mit einer kleinen Änderung an IAS 19 zu „Pension Benefits that Depend on Asset Returns“ beschäftigt. Bei wertpapiergebundenen Zusagen führt die wörtliche Auslegung von IAS 19 zu einer unbefriedigenden Bewertung: Wird der Wert der Wertpapiere zur Ermittlung der voraussichtlichen Leistungen mit der erwarteten Rendite aufgezinst und für die Bewertung mit dem deutlich niedrigeren Rechnungszins abgezinst, so wird die Verpflichtung wirtschaftlich unzutreffend hoch bewertet.

In Deutschland haben wir für diesen Zusagetyp bekanntermaßen eine Lösung: Wir bewerten die Verpflichtung mit dem Wert der Wertpapiere, mindestens mit dem Wert der Mindestleistung. Hierüber besteht ein breiter Konsens. Diese Vorgehensweise ist zudem in einer Richtlinie der Deutschen Aktuar-Vereinigung niedergelegt.

Das Projekt des IAS-Boards hat sich als sehr komplex erwiesen. Zwischendurch lagen Vorschläge der EFRAG vor, die zu einer erheblichen Verkomplizierung der Bewertung geführt hätten. Ein Konsens über eine Änderung erwies sich als sehr schwierig. Im Herbst 2021 hat das IAS-Board das Projekt daher ohne eine Standardänderung beendet, Ende April wurde ein Abschlussbericht veröffentlicht. Fazit: Es bleibt alles beim Alten, wir brauchen die Bewertung der wertpapiergebundenen Zusagen nicht zu ändern.

Und auch sonst keine neuen Projekte

Nach der dritten Agendakonsultation hat das IAS-Board die Themen für die kommenden Jahre festgelegt. Vorgeschlagen waren auch Themen aus der Pensionsbilanzierung, aber keines dieser Themen hat es bis zur Shortlist geschafft. Dementsprechend drohen derzeit keine neuen Projekte für die internationale Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen.

Fazit

Für die Praktikerin und den Praktiker ist es wichtig zu wissen, dass 2022 keine Änderungen in der internationalen Rechnungslegung der betrieblichen Altersversorgung kommen. Die Entwicklung der Bewertungsannahmen dürfte die Unternehmen auch schon ausreichend beschäftigen. Für das Jahr 2023 stellt sich aber die Frage, was aus den Plänen für die neuen Anhangangaben wird. Im Hinblick auf IAS 19 wäre es zu begrüßen, wenn das Projekt beendet würde. Die Anforderungen in IAS 19 haben sich in der Praxis bewährt und sind ohnehin sehr nah an dem, was das IAS-Board als Zielvorstellung für alle Standards hatte.

 

Im Hinblick auf IAS 19 wäre es zu begrüßen, wenn das IASB-Projekt zu den Anhangangaben beendet würde.
Über den/die Autor:in(nen)
Thomas Hagemann

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