Weiteres Wachstum des Durchführungswegs Pensionsfonds in 2021

Dr. Bernhard Holwegler
Teamleiter im Pension Funding Consulting, Mercer Deutschland
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12. Januar 2023

Die BaFin hat wie in jedem Jahr im November die Vorjahresstatistik der Erstversicherungsunternehmen und Pensionsfonds veröffentlicht und bescheinigt dem Durchführungsweg Pensionsfonds ein überaus erfolgreiches Jahr 2021.

 

Die verdienten Bruttobeiträge, also die liquiden Mittel, die tatsächlich neu in den Durchführungsweg Pensionsfonds geflossen sind, lagen bei 5,6 Mrd. €. Zwar lagen damit die Beitragseinnahmen unterhalb derer des Jahres 2020 (7,4 Mrd. €), aber mehr als doppelt so hoch wie 2019 und 2017 (je etwas mehr als 2,5 Mrd. €). Auch der Spitzenwert in jüngster Zeit (10,3 Mrd. € im Jahr 2018) wurde 2021 deutlich verfehlt. Dennoch sehen wir weiterhin großes Interesse am Wechsel des Durchführungsweges von der Direktzusage oder Unterstützungskasse hin zum Pensionsfonds mit durchschnittlich 6,5 Mrd. € Bruttobeiträgen pro Jahr in den letzten vier Jahren. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Einmalbeiträge. Dies verdeutlicht auch die folgende Grafik, in der die verdienten Bruttobeiträge seit 2002 (Etablierung der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg in der deutschen bAV) dargestellt sind:

 

 

 

Die lineare Trendlinie (gestrichelte Linie) zeigt das zunehmende Interesse an Pensionsfondslösungen, das sich insbesondere in den letzten Jahren auf deutlich höherem Niveau verfestigt.

 

Mehr als ein Fünftel der verdienten Bruttobeiträge des Jahres 2021 – also 1,2 Mrd. € – hat hierbei der Mercer Pensionsfonds vereinnahmt, der sich als einer der jüngsten Anbieter-Pensionsfonds in seinem vierten Geschäftsjahr hervorragend im Markt positionieren konnte.

 

Die verdienten Bruttobeiträge im Durchführungsweg machen etwa 9 % der Bilanzsumme der Pensionsfonds (Vorjahr 13 %) aus. Die Bilanzsumme aller Pensionsfonds lag Ende 2021 bei 61 Mrd. € (Vorjahr 55 Mrd. €). Der Anstieg der Bilanzsumme im Jahr 2021 (6 Mrd. €) lag genauso hoch wie 2020, er wird im Wesentlichen gespeist durch die verdienten Bruttobeiträge (5,6 Mrd. €) und den Saldo der Erträge und Aufwendungen der Kapitalanlage für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von 3,3 Mrd. € (im Vorjahr noch 1,6 Mrd. €). Gegenläufig sind die Rentenzahlungen in Höhe von 2,9 Mrd. € (im Vorjahr 2,8 Mrd. €) zu berücksichtigen.

 

Schaut man lediglich auf die Erträge aus der Kapitalanlage für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, stellt man fest, dass diese von 2,0 Mrd. € im Jahr 2020 auf 3,5 Mrd. € im Jahr 2021 gestiegen sind. Dieser Anstieg beruht sich im Wesentlichen darauf, dass sich die nicht realisierten Gewinne im Zeitwert der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fast verdoppelt haben (von 1,5 Mrd. € im Jahr 2020 auf 2,7 Mrd. € im Jahr 2021): Die Pensionsfonds haben die Corona-Krise weitgehend überwinden können, wenn auch das Vorkrisenniveau aus 2019 (Erträge aus der Kapitalanlage für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von 4,6 Mrd. €) nicht erreicht werden konnte.

 

Die Reinverzinsung der Kapitalanlage für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betrug 6 %. Die Aussagekraft dieser Kennzahl ist – ebenso wie die von der BaFin veröffentlichte lfd. Verzinsung – jedoch sehr begrenzt, denn sie berücksichtigt definitionsgemäß nicht den Übertragungsstichtag z. B. bei Übertragungen von Verpflichtungen per Einmalbeitrag nach § 236 Abs. 2 VAG und unterschätzt damit den Erfolg der Kapitalanlage umso mehr, je größer die Einmalbeiträge bei solchen Übertragungen sind und je später sie im Geschäftsjahr umgesetzt werden.

 

Die Struktur der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern ist 2021 weitgehend konstant geblieben: knapp 92 % der Kapitalanlagen sind in Investmentanteile investiert, etwa 6 % in Verträgen bei Lebensversicherungsunternehmen und knapp 2 % in Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

 

Die Zahl der Pensionsfonds ist um einen neuen Pensionsfonds im Jahr 2021 auf 34 gestiegen.

 

Etwa 1,2 Mio. Begünstigte (ca. 60.000 mehr als Ende 2020) haben Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung von einem Pensionsfonds, unverändert sind 2/3 der Begünstigten Anwärter:innen und etwa 1/3 erhalten eine Pensionsfondsrente.  

 

An der Dominanz der nicht-versicherungsförmigen Durchführung der Pensionsfondszusagen hat sich nichts geändert: weiterhin entfallen 94 % (57,4 Mrd. €) der Pensionsfondstechnischen Rückstellungen auf die „Pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern“, während die Deckungsrückstellung aus versicherungsförmig garantierten Leistungen lediglich 3,4 Mrd. € (knapp 6 %) betragen.

 

Wir sehen insgesamt weiterhin großes Interesse am Wechsel des Durchführungsweges von der Direktzusage oder Unterstützungskasse hin zum Pensionsfonds. In der Vergangenheit waren diese Übertragungen insbesondere im Hinblick auf den HGB-Abschluss getrieben, weil unter Nutzung des handelsrechtlichen Passivierungswahlrechtes Aufwendungen aufgrund des sinkenden Rechnungszinssatzes vermieden werden konnten. Mit dem derzeit hohen Niveau von Rechnungszins und Inflation könnte sich der IFRS-Abschluss zu einem weiteren Treiber entwickeln, da der Zinsaufwand durch zusätzliche Ausfinanzierungsmaßnahmen reduziert werden kann.

 

Auch steuerlich können Vorzieheffekte genutzt werden, da der Übertragungswert in der Regel höher ist als die steuerliche Rückstellung (auch wenn der darüber hinausgehende Teil des Einmalbeitrags nur auf zehn Jahre verteilt als Betriebsausgaben abgezogen werden darf).

 

Sicherlich spielt aber auch eine Rolle, dass die Beitragsbemessungsgrundlage für die gesetzliche Insolvenzsicherung deutlich geringer ist als bei der Direktzusage, auch wenn trotz der Corona-Krise der PSV-Beitrag auf sehr niedrigem Niveau verharrt (2020: 4,2 Promille, 2021: 0,6 Promille und 2022: 1,8 Promille). Inwieweit die Folgen des Ukraine-Russland-Konflikts 2023 zu weiteren Insolvenzen und damit einem höheren Beitrag führen, bleibt abzuwarten.


Für das nun abgelaufene Jahr 2022, dessen Statistik im November 2023 zu erwarten ist, ist jedenfalls erneut mit einer regen Übertragungstätigkeit im deutschen Markt zu rechnen, so dass sich das zuletzt hohe Wachstum der Pensionsfonds fortsetzen dürfte. Damit bleibt es bei der Erkenntnis, dass bei Pensionsfondsübertragungen insgesamt viele Details zu berücksichtigen sind. Die Vorteile dieses Durchführungsweges machen Übertragungen aber weiterhin attraktiv.

 

 Erträge und nicht realisierte Gewinne abzgl. der Aufwendungen sowie der nicht realisierten Verluste aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Prozent des arithmetischen Mittels der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

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