Die BaFin hat am 31.01.2023 eine neue Sammelverfügung zum Stresstest für Pensionskassen erlassen. Der Sammelverfügung ging eine Anhörung voraus. Die Adressaten konnten vorab bis zum 10.01.2023 zu dieser Sammelverfügung Stellung nehmen.
Das bisherige Rundschreiben 1/2004 (VA) (Stresstest), das auch einen anordnenden Teil enthält, wurde in diese Sammelverfügung überführt und dabei rechtlich und methodisch überarbeitet.
Die für die Durchführung des Stresstests relevanten Unterlagen bestehen aus:
- der Sammelverfügung zum Stresstest für Pensionskassen vom 31.01.2023
- einer Stresstest-Erfassungstabelle („Anlage 2 Stresstesterfassungstabelle.xlsx“)
- einer Anleitung zur Befüllung der Erfassungstabelle („Anlage 1 Technische Spezifikationen zur Befüllung der Stresstesterfassungstabelle.pdf“) sowie
- rechtlich nichtbindende Hinweise („Hinweise und FAQ zur Durchführung des Stresstests für Pensionskassen.pdf“)
Diese Unterlagen können auf der Homepage der BaFin heruntergeladen werden.
Die wesentlichen Punkte der Überarbeitung betreffen:
- Anpassung der Aktienabschläge sowie der Abschläge der kombinierten Szenarien auf Grundlage einer längeren historischen Entwicklung der Kapitalmärkte
- Aktualisierung der Abschläge für das Bonitätsrisiko auf Grundlage einer längeren historischen Entwicklung der Kapitalmärkte
- Einführung eines Erläuterungsdokuments mit Hinweisen und FAQ zur Durchführung des Stresstests
- Überarbeitung des Abschnitts zu Bedarfsdeckungs-/Bilanzausgleichskassen
Der Stresstest besteht weiterhin aus den beiden Modulen „Marktrisiko“ und „Bonitätsrisiko“, welche kombiniert und additiv anzuwenden sind. Individuelle Besonderheiten einer Pensionskasse können ggf. gesondert erläutert werden, ansonsten sind Modifikationen des Modells unzulässig.
Modul 1 – Marktrisiko
Im Modul 1 werden vier Szenarien untersucht. Folgende Stressfaktoren sind zum 31.12.2022 anzuwenden: