Sozialpartnermodell Chemie: Der Start  

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01 Dezember 2022

Die BaFin hat dem ChemiePensionsfonds mit Datum 28. Oktober 2022 die Unbedenklichkeitserklärung (Genehmigung) für den eingereichten Pensionsplan zum Sozialpartnermodell Chemie erteilt. Der Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA) West mit den ergänzenden Regelungen für das Sozialpartnermodell wurde unterzeichnet. Damit ist der Zugang zum Sozialpartnermodell Chemie für alle Unternehmen, die in den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, ab sofort möglich. Die chemische Industrie ist damit die erste Branche, in der auf Basis eines Flächentarifvertrages die Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung ohne Garantie und ohne Subsidiärhaftung der Arbeitgeber bei gleichzeitig deutlich verbesserten Renditechancen für die Beschäftigten möglich ist. 

Etwa ein Jahr ist es her, dass wir unsere Gespräche zum Sozialpartnermodell Chemie mit der IGBCE gestartet haben. Schnell wurde klar, dass als Partner auf die R+V Versicherung und den ChemiePensionsfonds zurückgegriffen werden soll. Hierbei handelt es sich um keinen kleinen „Teilnehmer“ in der deutschen Pensionsfonds-Welt. Auf Initiative von IGBCE und BAVC ins Leben gerufen und mit mehr als 120.000 Versicherten, durchschnittlich 5.000 Neuanmeldungen pro Jahr sowie aktuell rund 1,1 Milliarden Euro Vermögen, zählt der ChemiePensionsfonds zu den Größten in Deutschland. 

Es folgten mit Unterstützung des Beratungshauses Mercer durchgeführte, intensive Workshops der Tarifvertragsparteien zu Themen wie Sicherungsbeitrag, Pufferverwendung und Ausgestaltung der Kapitalanlage. Auch wurde die BaFin bereits frühzeitig in die Gespräche eingebunden, um von Anfang an im Dialog an diesem Projekt „gemeinsam“ zu arbeiten. Mit unserem Zwischenergebnis zur Tarifrunde im April dieses Jahres konnten wir die Eckpunkte vereinbaren, die unser Modell prägen sollen: 

  • Das Sozialpartnermodell soll sich als weitere Option in die bestehende Landschaft der Vorsorgesysteme integrieren.
  • Die bestehenden tariflichen Förderungen sollten mit Blick auf das Volumen auch in der reinen Beitragszusage weitestgehend unverändert abgebildet werden.
  • Zusätzlich zahlen die Arbeitgeber einen 5 Prozent Sicherungsbeitrag in einen kollektiven Topf, um zu deutliche Rentensenkungen abzufedern.  

Mit diesen Eckpfeilern wurden die Dokumente erarbeitet. Im engen Austausch mit der BaFin wurden diese dann zwischen Juli und Oktober 2022 finalisiert. Das angestrebte Ziel, eine Genehmigung im Oktober und Start im November konnte eingehalten werden. Damit ist es den Betrieben jetzt möglich, Neubeschäftigte der Chemie ab sofort zur Teilnahme am Sozialpartnermodell anzumelden und die für 2022 fälligen Beiträge in das Sozialpartnermodell fließen zu lassen.  

Das Innere

Wie sieht es mit der tariflichen Förderung aus?

Innerhalb der reinen Beitragszusage rückt an die Stelle der bisherigen Chemietarifförderung (I und II) ein pauschaler Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 15 Prozent. Dies geschah im Hinblick auf die zwingend gesetzlich festgeschriebene Bezuschussung von Entgelt in dieser Höhe. Der Arbeitgeberbeitrag wird auf Entgeltumwandlung innerhalb des Sozialpartnermodells gezahlt, sofern der Arbeitgeber eine Sozialversicherungsersparnis zu verzeichnen hat. Die tariflich zugesicherten Leistungen können, wie in allen anderen Durchführungswegen und Zusagearten, auch in das Sozialpartnermodell eingebracht werden. Im Fall der Umwandlung des Entgeltumwandlungsgrundbetrages erhöht sich der 15 Prozent Arbeitgeberbeitrag auf die Höhe der ehemaligen Chemietarifförderung I, auf 134,98 Euro, um eine Parallelität zu den vorhandenen Zusagen sicherzustellen.

Wie werden Rentensenkungen abgefedert?

Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass aus den Sicherungsbeiträgen ein kollektiver Puffer (Sicherungsbeitragspuffer) gebildet wird. Die Sicherungsbeiträge kommen so niemals dem individuellen Versorgungkapital zugute, sondern werden zur Abmilderung bzw. zum Ausgleich von Rentensenkungen eingesetzt. Hierbei ist es der Wille der Tarifvertragsparteien, dass nicht jede Schwankung nach unten sofort ausgeglichen wird. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen gemeinsamen Schwellenwert verständigt, bei dessen Unterschreitung ein Puffereinsatz erfolgt. Da Schwankungen im Wert des angesparten Kapitals bis zum Beginn der Rentenphase in der Regel keine direkten Auswirkungen haben, wird der gebildete Puffer ausschließlich in der Rentenbezugsphase eingesetzt werden. Sofern es zu einem Einsatz des Sicherungsbeitragspuffers kommt, wird dabei lediglich der Anteil verwendet, der dem jeweiligen Rentnerkollektiv zugeordnet werden kann. Dies geschieht im Hinblick drauf, dass auch künftige Rentnergenerationen aus diesem Anteil schöpfen können und dieser nicht im Rahmen einer einmaligen Senkung aufgebraucht werden kann. 

Wie sieht die Kapitalanlage aus?

Die Kapitalanlage erfolgt in einem bei der R+V Versicherungs AG bewährten dynamischen Wertsicherungskonzept. Das Versorgungskapital wie auch der Sicherungsbeitragspuffer werden in dieser Form angelegt. Charakteristisch lässt sich dies als Anlagekonzept ohne starre Grenzen oder festgezurrte Anlagestrategie beschreiben.

Grundsätzlich ist das Anlageportfolio über mehrere Anlageklassen, Länder und Branchen breit gestreut und berücksichtigt damit eine Vielzahl an unterschiedlichen Marktszenarien. Neben einer dynamischen Aktiensteuerung und einer aktiven Rentenstrategie beinhaltet das Anlagekonzept das bereits erwähnte Wertsicherungskonzept.

Die weltweit angelegten Aktien unterliegen einer dynamischen Steuerung. Jährlich startet das Modell mit einer Startaktienquote von 40 Prozent. Diese Aktienquote kann im laufenden Jahr dem marktaktuellen Geschehen angepasst werden. Hierbei wird eine Mindestaktienquote von 10 Prozent nie unterschritten, während der höchste Aktienanteil 80 Prozent beträgt. In turbulenten Phasen mit niedrigem Aktienanteil verlagert sich der Anlagefokus auf Wertsicherung und Werterhalt, um in positiven Marktphasen mit einer erhöhten Aktienquote vom Aufwärtstrend profitieren zu können.

Was macht der Steuerungsausschuss?

Durch das Gremium des Steuerungsausschusses, welches paritätisch aus Mitgliedern der IGBCE, des BAVC und der CHEMIE Pensionsfonds AG besetzt ist, erfüllen die Tarifvertragsparteien die gesetzliche Verpflichtung zur Beteiligung an der Durchführung und Steuerung innerhalb des Modells. Die Tarifvertragsparteien geben die ihnen durch das Gesetz anvertraute Verantwortung nie aus der Hand. 

Der Umfang der Einflussmöglichkeit bestimmt sich nach dem zu Grunde liegenden Pensionsplan sowie dem Durchführungsvertrag, in denen die Rechte des Gremiums verankert sind. Innerhalb des ChemiePensionsfonds können die Tarifvertragsparteien maßgeblichen Einfluss auf die Festlegungen zur Leistung bei Rentenbeginn sowie die Festlegungen bei Leistungserhöhungen und -senkungen nehmen. ​Auch entscheiden IGBCE und BAVC über die Verwendung des kollektiven Sicherungsbeitragspuffers mit. Und können beispielsweise die Höhe des Schwellenwertes festlegen. Zudem stehen IGBCE und BAVC beim Anlage- und Risikomanagement beratend und überwachend zur Seite. 

Was muss ein Unternehmen tun, um beizutreten?

Grundlegend ist die Unterzeichnung des Beitritts- und Rahmenvertrags zwischen Unternehmen und der CHEMIE Pensionsfonds AG. Sollte es sich um ein tarifgebundenes Unternehmen der Chemie handeln, hat dieses einen Nachweis über die Tarifgebundenheit vorzulegen. Nicht der Tarifbindung durch den Tarifvertrag TEA (West) unterliegende Unternehmen der chemischen Industrie oder auch Unternehmen anderer Branchen können einen Haustarifvertrag mit der IGBCE abschließen und sich die Zustimmung der Tarifvertragsparteien zum Beitritt einholen. Nach Annahme und Bestätigung des Beitrittsrahmenvertrags durch die CHEMIE Pensionsfonds AG sind Neuanmeldungen zum nächsten Monatsersten möglich. Im Anschluss hat das Unternehmen mit den neuen Beschäftigten, die neu zum ChemiePensionsfonds hinzutreten, eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zu unterzeichnen. ​Sofern im Unternehmen bereits eine Betriebsvereinbarung existiert, die die tariflichen Altersversorgungsleistungen und Arbeitgeberleistungen regelt, ist diese im Hinblick auf die die reine Beitragszusage als neue Zusageart anzupassen.

Damit ist das erste branchenweite Sozialpartnermodell noch 2022 gestartet. Den Unternehmen wie auch Beschäftigten wird damit die zusätzliche Option einer renditestarken Altersversorgung ohne den einschränkenden Preis einer Arbeitgeberhaftung eröffnet. 

Über den/die Autor:in(nen)
Lutz Mühl
Annika von Albedyll

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