Rechnungszins
Deutliche Entspannung bei den Verpflichtungswerten der DAX-Unternehmen

02.02.2016
Autoren: Thomas Hagemann und Dr. Carl-Heinrich Kehr

Die Verpflichtungswerte der DAX-Unternehmen sind 2015 von etwa 372 Mrd. Euro auf etwa 350 Mrd. Euro gesunken. Nachdem im Jahr 2014 bis hinein in das erste Quartal 2015 ein deutliches Absinken des Rechnungszinssatzes nach IAS 19 zu beobachten war, war 2015 insgesamt durch eine leichte Entspannung gekennzeichnet. Der Rechnungszins für gemischte Bestände nach der Mercer Yield Curve, einem Verfahren zur Herleitung des Rechnungszinssatzes nach IAS 19, ist im Jahr 2015 von etwa 2,0 auf etwa 2,4 Prozent gestiegen. In dieser Größenordnung werden die Anpassungen beim Rechnungszins auch für die DAX-Unternehmen liegen.

Ohne Änderungen beim Rechnungszins und der Zusammensetzung des DAX wären die Verpflichtungswerte nahezu unverändert geblieben, weil Dienstzeit- und Zinsaufwand in etwa genauso groß waren wie die getätigten Zahlungen. Lanxess ist aus dem DAX ausgeschieden, Vonovia wurde neu aufgenommen. Das führt zu einer Verringerung der Verpflichtungswerte um etwa 2 Mrd. Euro. Die Entwicklung des Rechnungszinssatzes hat dagegen zu einer Entlastung von etwa 20 Mrd. Euro geführt.

Geringe Steigerungen beim Planvermögen

Die Entwicklung beim Pensionsvermögen der DAX-Unternehmen spiegelt das durchwachsene Kapitalanlagejahr 2015 wider. Das aggregierte Planvermögen stieg von etwa 228 Mrd. Euro auf etwa 230 Mrd. Euro. Durch die Änderung in der Zusammensetzung des DAX sinken die Pensionsvermögen um etwa 1 Mrd. Euro auf 229 Mrd. Euro zum Jahresende.

Die Veränderung der Planvermögen entspricht einer Rendite von weniger als einem Prozent. Die erfreulichen Kursanstiege der Aktienmärkte bis zum Frühsommer waren im August und September wieder aufgezehrt worden. Die Erholung im Herbst führte zu keinem Anstieg deutlich über das Niveau zu Jahresanfang hinaus, so dass der Performance-Beitrag aus Aktien mit ca. 1,8 Prozent zum Jahresende ausging. Auch die Märkte für zinsbasierte Anlagen haben über das Gesamtjahr betrachtet mit ca. 1,7 Prozent keine wesentlichen Beiträge für positive Wertentwicklungen geleistet; insbesondere haben Unternehmensanleihen die geringen positiven Performance-Beiträge von Aktien und Staatsanleihen mit -1,2 Prozent wieder nach unten gedrückt. Alternative Vermögensklassen wie Immobilien, Beteiligungen und Infrastruktur haben sich insgesamt positiv ausgewirkt.

Der Deckungsgrad liegt nun wieder bei etwa 66 Prozent, während er im Vorjahr auf 61 Prozent gesunken war. Um auch bei weiter anhaltender Niedrigzinsphase gewappnet zu sein, werden die Unternehmen noch stärker als bisher über breit diversifizierte Anlagestrategien nachdenken und alternative Kapitalanlagen verstärkt nutzen müssen.

Ausblick

In den letzten Jahren waren zunehmend die Pensionsberechtigten ins Risiko für die langfristigen Ergebnisse der Altersversorgungssysteme einbezogen worden. Die Unternehmen werden sich angesichts der demografischen Entwicklung und des „War for Talent“ zunehmend kreative Lösungen suchen müssen, wie sie die benötigten Arbeitskräfte und Spezialisten für sich gewinnen und binden können.

Aus bilanzieller Sicht ist zwar im internationalen Abschluss eine Entlastung spürbar. Im HGB-Abschluss befindet sich der Rechnungszins wegen der Durchschnittsbildung aber weiter im Sinkflug. Dadurch werden alle Unternehmen mit Pensionszusagen stark belastet, ohne dass sich die dahinter liegenden Verpflichtungen entsprechend verändert hätten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Eine Verlängerung des Durchschnittszeitraumes von sieben auf zehn Jahre, verbunden mit einer Ausschüttungssperre, wie es die Bundesregierung nun im Schnellverfahren vorhat, ist halbherzig und kommt zu spät.

Auch der steuerliche Rechnungszins ist in der Diskussion. Bei einem IFRS-Zins von unter 3 Prozent und einem handelsrechtlichen Zins von unter 4 Prozent ist es unangemessen, steuerliche Pensionsrückstellungen mit einem Zins von 6 Prozent abzuzinsen und so künstlich kleinzurechnen. Ein Unternehmen, das (vielleicht sogar wegen der Pensionsrückstellungen) handelsbilanzielle Verluste hat, kommt in der Steuerbilanz u. U. zu Gewinnen, die besteuert werden.

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