Ein Sicherungsbeitrag zur Verbesserung der Startrenten ist für jüngere Anwärter nicht notwendig, kann aber bei neuen, älteren Mitarbeitern sehr schlechte Kapitalmarktentwicklungen abfedern.
Um das individuelle Vermögen bei Eintritt des Versorgungsfalles in den allermeisten Fällen auf die Summe der eingezahlten Beiträge aufzustocken, reicht bei dem untersuchten Bestand bereits ein Sicherungsbeitrag von ca. 3,5 Prozent der Beiträge. Dem Mitarbeiter bleiben hierbei mit einer außerordentlich hohen Wahrscheinlichkeit von 99 Prozent die individuell eingezahlten Beiträge erhalten.
Die Kennzahlen zur Startrente unterscheiden sich nur geringfügig vom Basisszenario, denn bereits dort ist es für die meisten Mitarbeiter sehr unwahrscheinlich, den Beitragserhalt zu verfehlen. Der Sicherungsbeitrag ist aber in der Aufbauphase eines neuen Bestands sinnvoll, um rentennahe Mitarbeiter ohne lange Investitionsphase in Krisenzeiten aufzufangen.
Um mit derselben Wahrscheinlichkeit eine jährliche Verzinsung von 0,9 Prozent (derzeitiger Garantiezins der Versicherer) während der Ansparphase zu gewähren, wäre ein Sicherungsbeitrag von ca. 5,5 Prozent erforderlich.
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