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Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland für Arbeitgeber und Arbeitnehmende attraktiver zu gestalten. Eine Maßnahme dabei betrifft den obligatorischen Arbeitgeberzuschuss zur Gehaltsumwandlung.
Der verpflichtende Zuschuss auf Entgeltumwandlungen bei Umsetzung über einen der versicherungsförmigen Durchführungswege der bAV wird ab dem 01.01.2022 für alle Unternehmen konkret. Doch in der Praxis wirft die Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses viele Fragen auf.