Was müssen Sie bei der Umsetzung des neuen IDW-Rechnungslegungshinweises beachten?

Das IDW hat einen neuen Rechnungslegungshinweis zur handelsrechtlichen Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) veröffentlicht.

Das IDW fordert nun auch für Leistungszusagen, welche mittels Rückdeckungsversicherungen ganz oder teilweise kongruent rückgedeckt wurden, wie bei wertpapiergebundenen Zusagen eine gleichlaufende Bewertung auf Aktiv- und Passivseite. Dies gilt künftig insbesondere auch dann, wenn die zugesagte Versorgungsleistung vollkommen unabhängig ist von der sie bedeckenden Rückdeckungsversicherung (sog. nicht versicherungsgebundene Versorgungszusage). Der Ausweis der Pensionsverpflichtung kann auf der Passivseite der Bilanz für denjenigen Teil der zugesagten Versorgungsleistungen, der durch die Rückdeckungsversicherung kongruent rückgedeckt ist, in Höhe des Aktivwertes der Rückdeckungsversicherung erfolgen. Alternativ kann die Rückdeckungsversicherung mit dem Wert des kongruenten Teils der Verpflichtung bewertet werden.

In vielen Fällen ergibt sich daraus im Jahr 2022 eine Belastung der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung, der durchaus in einer wesentlichen Größenordnung liegen kann.

Hinzu kommt, dass die Umsetzung des Rechnungslegungshinweises erheblichen Zusatzaufwand in der Datenbeschaffung und Bewertung erfordert. Wir zeigen auf, welche zusätzlichen Informationen wir für die Jahresgutachten benötigen und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben.

Folgende Themen stehen u.a. auf der Agenda:

  • Die wesentlichen Inhalte des Rechnungslegungshinweises IDW RH FAB 1.021
  • Wahlrechte bei der Erstanwendung
  • Notwendige Informationen für die Gutachtenerstellung
  • Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Anwendung

Wer sollte teilnehmen?

  • Leiter und Manager Finanzen
  • Leiter und Manager Rechnungswesen
  • Leiter und Manager Treasury
  • Leiter und Manager betriebliche Altersversorgung
  • Leiter und Manager Compensation & Benefits
  • Leiter und Manager Human Resources

Warum sollten Sie teilnehmen?

Der Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 wird in vielen Fällen erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und auf die Prozesse zur Ermittlung der Bilanzzahlen haben. Um keine Überraschungen zu erleben und die Bilanzierungstermine zuverlässig einhalten zu können, ist es erforderlich, die Anforderungen zu kennen und alle neuen Prozesse frühzeitig einzurichten.

Referenten

Stefanie Beyer, Aktuarin Grundsatzfragen, Mercer Deutschland

Gerrit Greiwe, Leading Consultant, Mercer Deutschland

Günter Neumeier, Aktuar und Spezialist für internationale Rechnungslegung, Mercer Deutschland

Thomas Verhuven, Aktuar DAV / IVS mit langjähriger Erfahrung in der Rechnungslegung (HGB, IFRS, US-GAAP), Mercer Deutschland

Moderation:

 

Thomas Hageman

Chefaktuar, Mercer Deutschland

Titel: Umbruch bei der Bilanzierung rückgedeckter Zusagen

Datum: 07. September 2022

Ort: Online

Language: Deutsch

Kontakt

Für weitere Informationen zu diesem Webcast wenden Sie sich bitte an:

@Gabi Straßer