Ab dem 1. Januar 2018 gelten eine Reihe neuer Regelungen im Betriebsrentengesetz. Grundlage hierfür ist die EU-Mobilitätsrichtline, die am 20. Mai 2014 in Kraft getreten ist, mit dem Ziel, Hemmnisse bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb Europas abzubauen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Dynamisierungspflicht von Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter für Dienstzeiten ab dem 1. Januar 2018, sofern bestimmte Merkmale der Zusage erfüllt sind und das Versorgungswerk nicht bereits vor dem 20. Mai 2014 geschlossen wurde.
Welche Maßnahmen sollten Sie nun mit Blick auf Ihr Versorgungswerk ergreifen? Mit unserem Webcast „Das neue Betriebsrentengesetz – Was hat sich geändert? Was muss getan werden?“ geben wir Antworten auf diese Frage. Wir stellen Ihnen die Neuregelungen vor und zeigen Ihnen, wie Sie reagieren können.
Auf der Agenda stehen die folgenden Themen:
Bis sich die Neuregelung auswirkt, bleibt noch ein gutes Jahr. Diese Zeit können und sollten Sie nutzen, um die nötigen Schritte einzuleiten und unerwünschte Konsequenzen für Ihr Versorgungswerk zu vermeiden.
Kathrin Gramann, Mercer Deutschland
Rita Reichenbach, Mercer Deutschland
Christian Traenka, Mercer Deutschland
Stefan Oecking, Mercer Deutschland
Leiter Finanzen, Leiter Rechnungswesen, Leiter Treasury, Leiter Betriebliche Altersversorgung, Leiter Compensation & Benefits, Leiter Human Resources