Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was erwartet uns ab 2018?

  • RECORDED: 15 December 2016

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  • INHALT

    Am 4. November 2016 wurde der Referentenentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes veröffentlicht. Die Bundesregierung will damit die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung fördern. Im Blickpunkt stehen zum einen kleine und mittlere Unternehmen, zum anderen Bezieher niedriger Einkommen.


    Welche Änderungen an der bAV sind mit diesem Gesetz zu erwarten? Was sind die Auswirkungen? Und wie können Sie als Unternehmen reagieren? Diese und weitere Fragen möchten wir in unserem Webcast beantworten und dabei auf folgende Themen eingehen:


    • Förderung der bAV für Bezieher niedriger Einkommen


      Mit einem Förderbetrag sollen Arbeitgeber einen Zuschuss für Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung erhalten, den sie bei der Lohnsteueranmeldung direkt einbehalten können. Die Riester-Förderung wird verbessert und die Anrechnung von selbst angesparter Altersversorgung auf die Grundsicherung eingeschränkt.


    • Ausweitung der steuerlichen Förderung für alle


      Zukünftig wird die Steuerfreiheit von Beiträgen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung auf 7 % der BBG ausgeweitet und vereinheitlicht, eine Unterscheidung von Neu- und Altzusagen wird entfallen. Außerdem wird es Vervielfältigungsregeln im Falle des Ausscheidens und bei ruhendem Arbeitsverhältnis geben.


    • Neue arbeitsrechtliche Möglichkeiten im Falle tariflicher Regelungen


      Der Gesetzentwurf wird erstmals die Möglichkeit schaffen, dass Unternehmen eine reine Beitragszusage ohne Subsidiärhaftung erteilen können. Voraussetzung hierfür ist, dass ein entsprechender Tarifvertrag abgeschlossen wird und die Zusage keinerlei Garantien vorsieht. Der Gesetzentwurf ebnet auch den Weg für Optionssysteme.


  • DARUM SOLLTEN SIE TEILNEHMEN

    Der Gesetzgeber wird in den nächsten Wochen die Weichen für die betriebliche Altersversorgung der nächsten Jahre stellen. Die neuen Regeln sind zwar erst ab 2018 anzuwenden, werden aber bereits jetzt die Entscheidungen in den Unternehmen beeinflussen.


  • REFERENTEN

    Rita Reichenbach, Mercer


    Thomas Hagemann, Mercer


  • MODERATION

    Uwe Buchem, Mercer


  • ZIELGRUPPE

    Leiter Betriebliche Altersversorgung, Leiter Compensation & Benefits, Leiter Human Resources


WEBCAST DETAILS:

DATUM: 15. Dezember 2016

ZEIT: 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

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