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Zuletzt aktualisiert: 6 August 2010 Autor: Thomas Hagemann
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Das zurzeit sehr niedrige Zinsniveau hat auch Auswirkungen auf die Rechnungszinssätze für Bewertungen nach IAS 19, US-GAAP und BilMoG. Die Unternehmen müssen deshalb damit rechnen, dass zum 31.12.2010 niedrigere Zinssätze als im Vorjahr und damit höhere Verpflichtungswerte auszuweisen sind. Eine solche Entwicklung des Zinsniveaus würde insbesondere in der HGB-Bilanz nach BilMoG eine Erhöhung des Aufwands für das Jahr 2010 bewirken.
1. Rechnungslegung nach IFRS und US-GAAP
Der Rechnungszins für IFRS- und US-GAAP-Bewertungen ist ein Stichtagszins zum Bilanzstichtag. Der nach der Mercer Pension Discount Yield Curve ermittelte Rechnungszins zum 31.12.2009 betrug 6,0 %. Dieser Zins ist zum 31.07.2010 auf 5,20 % abgesunken. Der reine „iBoxx-Corporate 10+“ ist im gleichen Zeitraum von 5,09 % auf 4,35 % gesunken*. Es ist möglich, dass sich dieser Zinssatz bis zum 31.12.2010 wieder erhöht. Bleibt der Zins dagegen auf diesem niedrigen Niveau, wird der Verpflichtungsumfang bis zum 31.12.2010 gegenüber dem Vorjahr deutlich ansteigen. Dieser Effekt führt zu versicherungsmathematischen Verlusten, die je nach gewähltem Verfahren unterschiedliche Auswirkungen auf die Bilanz und GuV haben.
2. Rechnungslegung nach BilMoG
Beim Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wirken sich die Zinssatzänderungen deutlich schwächer auf den Verpflichtungswert aus, weil im Gesetz für die Ermittlung des Rechnungszinssatzes eine Durchschnittsbildung über sieben Jahre vorgeschrieben ist. Dieser Durchschnitt entwickelt sich naturgemäß deutlich langsamer als ein Stichtagszins. Trotzdem gibt es auch hier bereits eine erkennbare Absenkung seit dem Ende des letzten Jahres: Der von der Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins ist von 5,25 % zum 31.12.2009 auf 5,21 % zum 30.06.2010 gesunken. Würde sich das Zinsniveau ab jetzt nicht mehr ändern, so würde der BilMoG-Durchschnittszins bis zum 31.12.2010 auf unter 5,2 % absinken. Zwar sind die Zinssatzänderungen nach dem BilMoG deutlich geringer als nach IAS 19 oder US-GAAP. Es ist aber zu berücksichtigen, dass das BilMoG, anders als IAS 19 und US-GAAP, keine Glättungsmöglichkeiten beinhaltet. Die Auswirkungen der Zinssatzänderungen werden also in jedem Fall in diesem Jahr noch aufwandswirksam. Ändert sich der Rückstellungswert durch die Zinssatzänderung um beispielsweise 1%, so kann das die Zuführung bereits um 25 % erhöhen. Nach dem Entwurf der Stellungnahme des IDW zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW IRS HFA 30) besteht ein Wahlrecht des Unternehmens, die durch die Zinssatzänderung hervorgerufene Erhöhung des Verpflichtungswertes im Betriebs- oder im Finanzergebnis auszuweisen. * Nähere Informationen zu den Begrifflichkeiten finden Sie hier. |
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Tipp:
Zur besseren Planbarkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 bietet es sich an, Vergleichsberechnungen mit dem Zins zum 31.12.2010 und dem Zins zum aktuellen Zeitpunkt durchzuführen. Damit lässt sich abschätzen, welches Risiko bezüglich der Höhe der Versorgungsverpflichtungen zum 31.12.2010 besteht. Für den BilMoG-Abschluss ist das auch deshalb wichtig, weil hier zusätzlich die Entscheidung getroffen werden muss, ob der Betrag im Finanz- oder im Betriebsergebnis ausgewiesen werden soll.
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