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Auswirkungen der aktuellen Zinsentwicklung auf die Bewertung der bAV

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Auswirkungen der aktuellen Zinsentwicklung auf die Bewertung der bAV

Zuletzt aktualisiert: 6 August 2010
Autor: Thomas Hagemann

 

Das zurzeit sehr niedrige Zinsniveau hat auch Auswirkungen auf die Rechnungszinssätze für Bewertungen nach IAS 19, US-GAAP und BilMoG. Die Unternehmen müssen deshalb damit rechnen, dass zum 31.12.2010 niedrigere Zinssätze als im Vorjahr und damit höhere Verpflichtungswerte auszuweisen sind. Eine solche Entwicklung des Zinsniveaus würde insbesondere in der HGB-Bilanz nach BilMoG eine Erhöhung des Aufwands für das Jahr 2010 bewirken.

 

1. Rechnungslegung nach IFRS und US-GAAP

 

Der Rechnungszins für IFRS- und US-GAAP-Bewertungen ist ein Stichtagszins zum Bilanzstichtag. Der nach der Mercer Pension Discount Yield Curve ermittelte Rechnungszins zum 31.12.2009 betrug 6,0 %. Dieser Zins ist zum 31.07.2010 auf 5,20 % abgesunken. Der reine „iBoxx-Corporate 10+“ ist im gleichen Zeitraum von 5,09 % auf 4,35 % gesunken*. Es ist möglich, dass sich dieser Zinssatz bis zum 31.12.2010 wieder erhöht. Bleibt der Zins dagegen auf diesem niedrigen Niveau, wird der Verpflichtungsumfang bis zum 31.12.2010 gegenüber dem Vorjahr deutlich ansteigen. Dieser Effekt führt zu versicherungsmathematischen Verlusten, die je nach gewähltem Verfahren unterschiedliche Auswirkungen auf die Bilanz und GuV haben.

a) Nutzung der Optionen zur Glättung des Aufwandes

Bei Anwendung der so genannten Korridormethode  können die versicherungsmathematischen Verluste ab dem nächsten Jahr zu zusätzlichem Aufwand in der GuV nach IFRS führen. Bei Option für die so genannte OCI-Methode gemäß IFRS würden solche Verluste in vollem Umfange eine Minderung der Gewinnrücklagen im Eigenkapital zum 31.12.2010 bewirken, den Aufwand der Jahre 2010 und 2011 jedoch unbeeinflusst lassen. In der Rechnungslegung nach US-GAAP würden solche Verluste in jedem Fall zu einer Minderung des Eigenkapitals zum 31.12.2010 und u.U. zusätzlich zu einer Erhöhung des Aufwandes im Jahre 2011 führen.

 

b) Sofortige erfolgswirksame Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen bzw. Verlusten. In den eher seltenen Fällen, in denen ein Unternehmen diese Option gemäß IFRS bzw. US-GAAP gewählt hat, würden solche Verluste in vollem Umfang in einer Erhöhung des Aufwands im Jahre 2010 resultieren.

2. Rechnungslegung nach BilMoG

 

Beim Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wirken sich die Zinssatzänderungen deutlich schwächer auf den Verpflichtungswert aus, weil im Gesetz für die Ermittlung des Rechnungszinssatzes eine Durchschnittsbildung über sieben Jahre vorgeschrieben ist. Dieser Durchschnitt entwickelt sich naturgemäß deutlich langsamer als ein Stichtagszins. Trotzdem gibt es auch hier bereits eine erkennbare Absenkung seit dem Ende des letzten Jahres: Der von der Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins ist von 5,25 % zum 31.12.2009 auf 5,21 % zum 30.06.2010 gesunken. Würde sich das Zinsniveau ab jetzt nicht mehr ändern, so würde der BilMoG-Durchschnittszins bis zum 31.12.2010 auf unter 5,2 % absinken.

Zwar sind die Zinssatzänderungen nach dem BilMoG deutlich geringer als nach IAS 19 oder US-GAAP. Es ist aber zu berücksichtigen, dass das BilMoG, anders als IAS 19 und US-GAAP, keine Glättungsmöglichkeiten beinhaltet. Die Auswirkungen der Zinssatzänderungen werden also in jedem Fall in diesem Jahr noch aufwandswirksam. Ändert sich der Rückstellungswert durch die Zinssatzänderung um beispielsweise 1%, so kann das die Zuführung bereits um 25 % erhöhen. Nach dem Entwurf der Stellungnahme des IDW zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW IRS HFA 30) besteht ein Wahlrecht des Unternehmens, die durch die Zinssatzänderung hervorgerufene Erhöhung des Verpflichtungswertes im Betriebs- oder im Finanzergebnis auszuweisen.


* Nähere Informationen zu den Begrifflichkeiten finden Sie hier.

 

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Tipp:
Zur besseren Planbarkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 bietet es sich an, Vergleichsberechnungen mit dem Zins zum 31.12.2010 und dem Zins zum aktuellen Zeitpunkt durchzuführen. Damit lässt sich abschätzen, welches Risiko bezüglich der Höhe der Versorgungsverpflichtungen zum 31.12.2010 besteht. Für den BilMoG-Abschluss ist das auch deshalb wichtig, weil hier zusätzlich die Entscheidung getroffen werden muss, ob der Betrag im Finanz- oder im Betriebsergebnis ausgewiesen werden soll.



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Thomas Hagemann

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