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Zuletzt aktualisiert: 18 Oktober 2011 Autor: Eberhard Gensch
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Im Gespräch ist es schon länger, nun wird es Gewiss: Der Garantiezins für Lebensversicherungen, der sogenannten Höchstrechnungszins, wird für alle Lebensversicherungsprodukte zum 1. Januar 2012 deutlich von 2,25 auf 1,75% gesenkt. Davon betroffen sind auch sämtliche Formen der betrieblichen Altersversorgung, die auf Versicherungsprodukten beruhen. Unberührt bleiben alle vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträge. Welche Auswirkungen hat die Zinsabsenkung?Bei gleichem Beitrag reduzieren sich die garantierten Versorgungsleistungen. Je nach Eintrittsalter und Laufzeit des Vertrages wird die Garantieleistung um 10 bis 17% sinken. Im Gegenzug aber der Anteil der nicht garantierten Überschüsse ansteigen. Bei einer vorgegebenen garantierten Leistung erhöht sich der Beitrag.
Für 2012 geplante Ausfinanzierungen sollten vorgezogen werdenFür 2012 angedachte Ausfinanzierungen bereits bestehender Altersversorgung durch Versicherungslösungen könnten in das laufende Jahr vorgezogen werden, um sich den aktuell höheren Garantiezins für die gesamte Vertragsdauer zu sichern. Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer rechtzeitig vor Jahresende nochmals auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung hingewiesen werden.
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