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Senkung des Garantiezinses

Senkung des Garantiezinses: Handlungsbedarf bei Lebensversicherungen

Zuletzt aktualisiert: 18 Oktober 2011
Autor: Eberhard Gensch

 

Im Gespräch ist es schon länger, nun wird es Gewiss: Der Garantiezins für Lebensversicherungen, der sogenannten Höchstrechnungszins, wird für alle Lebensversicherungsprodukte zum 1. Januar 2012 deutlich von 2,25 auf 1,75% gesenkt. Davon betroffen sind auch sämtliche Formen der betrieblichen Altersversorgung, die auf Versicherungsprodukten beruhen. Unberührt bleiben alle vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträge.

Welche Auswirkungen hat die Zinsabsenkung?

Bei gleichem Beitrag reduzieren sich die garantierten Versorgungsleistungen. Je nach Eintrittsalter und Laufzeit des Vertrages wird die Garantieleistung um 10 bis 17% sinken. Im Gegenzug aber der Anteil der nicht garantierten Überschüsse ansteigen. Bei einer vorgegebenen garantierten Leistung erhöht sich der Beitrag.


Die Rechnungszinssenkung wirkt sich besonders stark auf die Rentenleistung aus. Inwieweit eine vollständige Kompensation über eine höhere Überschussbeteiligung erfolgen wird, ist ungewiss und hängt vom Versicherer ab. Bei lange, z. B. über 40 Jahre laufenden Lebensversicherungsverträgen, werden die Garantieleistungen der Versicherer um bis zu 17% niedriger ausfallen. Bei etwa zehn Jahre laufenden Verträgen, insbesondere solchen mit Kapitalleistung, verringert sich die garantierte Versicherungsleistung lediglich um ca. 2 bis 10 %.


Die Senkung des Rechnungszinses wird sich auf die garantierte Rentenleistung stärker auswirken als die für 2013 geplante Einführung von Unisex-Versicherungstarifen. Renten für Männer werden durch die Zinsabsenkung 2012 und die Einführung von Unisextarifen ab 2013 allerdings eine doppelte Kürzung erfahren.

Für 2012 geplante Ausfinanzierungen sollten vorgezogen werden

Für 2012 angedachte Ausfinanzierungen bereits bestehender Altersversorgung durch Versicherungslösungen könnten in das laufende Jahr vorgezogen werden, um sich den aktuell höheren Garantiezins für die gesamte Vertragsdauer zu sichern. Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer rechtzeitig vor Jahresende nochmals auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung hingewiesen werden.

 

 

Ansprechpartner: Mercer Feedback

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