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PSV-Einmalbeitrag aus der Umstellung 2006

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PSV-Einmalbeitrag aus der Umstellung 2006: Vorfällige Zahlung noch im Jahr 2011 sinnvoll?

Zuletzt aktualisiert: 15 November 2011
Autor: Thomas Hagemann

 

Im Jahr 2006 wurde das Finanzierungsverfahren des PSVaG, des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung, umgestellt. Erstmalig wurden auch Beiträge für Anwartschaften erhoben. Für die Altlast, also für die am 31.12.2005 vorhandenen unverfallbaren Anwartschaften aus Insolvenzen vor diesem Zeitpunkt, wurde ein Einmalbeitrag erhoben.


Grundsätzlich ist dieser Einmalbeitrag in 15 gleichen Jahresraten am 31.03. der Jahre 2007 bis 2021 fällig. Den Unternehmen steht es allerdings frei, die zukünftigen Raten vorfällig in einem Betrag zu zahlen. Nutzen Unternehmenm diese Option, so werden die noch ausstehenden Zahlungen nach § 30i Abs. 2 Satz 3 des Betriebsrentengesetzes „mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung um 1/3 erhöhten Rechnungszinsfuß nach § 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ abgezinst.

 

Bei dem zitierten Zinssatz nach § 65 VAG handelt es sich um den Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge. Da dieser Zinssatz zum 01.01.2012 von 2,25 % auf 1,75 % abgesenkt wird, ist eine vorfällige Zahlung des Einmalbeitrages noch im Jahr 2011 günstiger als zu Beginn des Jahres 2012. Hierzu ein Beispiel:

 

Ein Unternehmen zahlt derzeit eine Jahresrate von 1.000 Euro aus der Finanzierungsumstellung von 2006. Sollen die noch ausstehenden Jahresraten vorfällig durch einen Einmalbetrag abgelöst werden, so beträgt die Einmalzahlung im kommenden Dezember 8.720,71 Euro, während sie im kommenden Januar bereits 9.000,23 Euro beträgt und damit 3,2 % höher ausfällt.

 

Ganz allgemein kann man sagen, dass bei einer Zahlung im Dezember 2011 im Vergleich mit einer Zahlung im Januar 2012 etwa 28 % einer Jahresrate eingespart werden können.


Unternehmen, die eine vorfällige Zahlung in Erwägung ziehen, sollten eine Entscheidung also möglichst noch in diesem Jahr treffen. Die Entscheidung für oder gegen eine vorfällige Zahlung hängt von verschiedenen Faktoren, u.a. der Kapitalrendite im Unternehmen im Vergleich zum Abzinsungssatz, ab und kann nur firmenindividuell entschieden werden.

 

Den konkreten Betrag kann man mit Hilfe des Diskontrechners des PSV (www.psvag.de/framesets/verfahren.html, dann rechts auf „Diskontrechner zum Einmalbeitrag“ klicken) berechnen und direkt an den PSV überweisen.


Die Möglichkeit der vorfälligen Zahlung besteht allerdings nur für den Zusatzbeitrag aus der Finanzierungsumstellung des Jahres 2006. Im Jahr 2009 hat der PSV unabhängig davon wegen des außergewöhnlich hohen Beitragssatzes von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Teile des Jahresbeitrages 2009 auf fünf Jahre zu verteilen. Die hieraus noch ausstehenden zwei Jahresraten können nicht vorfällig gezahlt werden.

 

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