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Im April 2010 hat das IAS-Board den Exposure Draft ED/2010/3 zu IAS 19 veröffentlicht. Bis September hatten alle interessierten Seiten die Gelegenheit, Kommentare zu den Änderungen beim IAS-Board einzureichen. Danach wurden die eingehenden Stellungnahmen gesichtet und in verschiedenen Sitzungen des IAS-Boards ausgewertet. Mittlerweile ist dieser Prozess weitgehend abgeschlossen. Die Entscheidungen sind im Wesentlichen getroffen, die Veröffentlichung eines neuen Rechnungslegungsstandards IAS 19 steht kurz bevor. Im Folgenden möchten wir die bislang getroffenen Entscheidungen näher betrachten.
Abschaffung des Korridorverfahrens
Eine wesentliche Änderung des Exposure Draft betraf die Abschaffung der Korridormethode. Der Exposure Draft sah vor, dass künftig der volle, nicht durch Planvermögen gedeckte Verpflichtungswert in der Bilanz auszuweisen ist. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sollten aber nicht erfolgswirksam gebucht, sondern direkt im Eigenkapital erfasst werden. Das entspricht im Wesentlichen der bisherigen OCI-Methode. Zwischenzeitlich gab es im IAS-Board eine Mehrheit, die dafür war, zusätzlich die Möglichkeit der Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung anzubieten. Dieser Vorschlag wurde allerdings wieder zurückgezogen, so dass es bei der Regelung des Exposure Draft bleiben wird.
Auch nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (Past Service Cost) soll zukünftig in dem Jahr erfasst werden, in dem er eintritt. Materiell hat das in Deutschland keine große Bedeutung, da auch in der Vergangenheit nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand spätestens mit Eintritt der Unverfallbarkeit zu erfassen war.
Zerlegung des Pensionsaufwands
Die Veränderungen der Pensionsrückstellung (Verpflichtungsumfang bzw. Defined Benefit Obligation, DBO abzgl. Planvermögen) sind zukünftig in drei Komponenten zu zerlegen: die Service Cost Component (Dienstzeitkosten), die Finance Cost Component (Finanzkosten) und die Remeasurement Component (Neubewertungsbestandteile) – auch an diesem Vorschlag des Exposure Draft hat das IAS-Board festgehalten.
Die Service Cost Component enthält künftig Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand, Plankürzungen und Planabgeltungen (sofern sie nicht von vornherein im Leistungsplan vorgesehen sind). Plankürzungen liegen zukünftig allerdings nur noch vor, wenn die Zahl der Versorgungsberechtigten deutlich reduziert wird. Die Reduzierung von Leistungen für zukünftige Dienstjahre dagegen werden nicht mehr als Plankürzung angesehen. Sollten sich aus einer solchen Maßnahme Auswirkungen auf die DBO ergeben, werden sie als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand angesehen.
Die Finance Cost Component enthält einerseits den Ertrag aus dem Planvermögen, andererseits den Zinsaufwand aus der Verpflichtung. Anders als in der Vergangenheit wird aber zukünftig ein Netto-Zinsaufwand gewählt: Zunächst wird die Differenz zwischen der DBO und dem Zeitwert des Planvermögens ermittelt, dann wird hierauf der Rechnungszins angesetzt. Ein hoher erwarteter Ertrag aus dem Planvermögen führt also zukünftig nicht mehr zu einer Entlastung der Gewinn- und Verlustrechnung.
Sowohl die Service Cost Component als auch die Finance Cost Component werden vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Anders als noch im Exposure Draft vorgesehen, hat das IAS-Board entschieden, dass es keine Vorgaben darüber machen möchte, unter welchem Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung die beiden Komponenten auszuweisen sind. Im Exposure Draft war dagegen vorgesehen, dass die Service Cost Component im operativen und die Finance Cost Component im Finanzergebnis auszuweisen wäre.
Als dritte Komponente besteht daneben noch die Remeasurement Component. Sie beinhaltet die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen der Bewertungsprämissen oder aus Unterschieden zwischen dem erwarteten und dem tatsächlichen Verlauf ergeben. Ebenfalls hierunter fallen Planabgeltungen, die von vornherein im Leistungsplan vorgesehen sind, beispielsweise die Auszahlung einer Kapitalleistung. Die Remeasurement Component ist zwingend im Other Comprehensive Income (OCI) auszuweisen.
Zusätzliche Anhangangaben
Ein großer Kritikpunkt des Exposure Drafts zur Neuregelung der IAS 19 betraf die umfassenden Vorgaben für Anhangangaben. Hier hat das IAS-Board auch eine Reihe von Änderungen vorgesehen. Einige Vorschläge des Exposure Draft wurden zurückgezogen (z. B. die Darstellung des Prozessablaufs bei der Festsetzung der demografischen Annahmen), andere wurden geändert (z. B. sollen Sensitivitätsanalysen nur noch für den Verpflichtungswert, nicht mehr für den Dienstzeitaufwand verbindlich werden).
Weitere Änderungen betreffen die Berücksichtigung von Verwaltungskosten und Steuern (diese Änderungen haben jedoch keine Auswirkung auf die bisher übliche Handhabung in Deutschland), gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber und die Behandlung kurzfristiger Leistungen an Arbeitnehmer. Anders als im Exposure Draft vorgesehen, soll IFRIC 14 nun doch nicht im neuen Standard IAS 19 aufgehen.
Eine weitere Änderung gegenüber dem Exposure Draft ist vor allen Dingen für deutsche Unternehmen von großer Bedeutung: Nach dem Exposure Draft sollten sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer zukünftig genauso behandelt werden wie Pensionsverpflichtungen. Das hätte den Aufwand bei der Bewertung und bei der Erstellung von Anhangangaben erheblich ausgeweitet, obwohl der Umfang dieser Verpflichtungen das in der Regel nicht gerechtfertigt hätte. Das IAS-Board hat diesen Vorschlag mittlerweile zurückgezogen, so dass es bei der bisherigen erleichterten Behandlung dieser Leistungen bleibt. Betroffen davon sind insbesondere Jubiläumsverpflichtungen.
Nächste Schritte
Der endgültige Standard soll noch im März 2011 erscheinen. Verbindlich soll die erstmalige Anwendung frühestens im Jahr 2013 sein. Ob eine freiwillige vorgezogene Anwendung möglich ist, steht noch nicht fest. Innerhalb Europas müsste der Standard aber in jedem Fall vor der erstmaligen Anwendung zunächst das Endorsement-Verfahren durchlaufen. Er ist daher nicht zu erwarten, dass eine Anwendung bereits im Jahr 2011 möglich sein wird. Gemäß IAS 8 könnte allerdings eine Schätzung der Auswirkung des neuen Standards als Anhangsangabe erforderlich werden.
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