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EU startet Diskussion zum Thema Alterssicherung

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EU startet mit Grünbuch Diskussion über Regelungen für nachhaltige und sichere Pensionen

Zuletzt aktualisiert: 16 September 2010
Autor: Dr. Peter A. Doetsch

 

Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Versorgung

Kollektive Risikoteilung statt rein beitragsorientierter Versorgung

Mehr Transparenz und Information

Was heißt dies für die deutsche Alterssicherung?

Fazit

Die Erfahrungen der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise werden – verbunden mit den Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel für die Rentensysteme ergeben – voraussichtlich auch zu Umstrukturierungen in dem Bereich der Altersversorgung führen. Aktuell prüft die Europäische Kommission die Notwendigkeit von einheitlicheren und strengeren Vorgaben für die Alterssicherung.


Grundlage für eine öffentliche Diskussion ist ein Grünbuch, das die Kommission kürzlich vorgelegt hat. Es stellt mögliche Ansatzpunkte für einen stärker vereinheitlichten Regelungsrahmen vor. Die EU-Bürger sind ausdrücklich dazu aufgerufen, bis zum 15.11.2010 ihre Meinungen und Ideen auf einer eigens geschalteten Website einzubringen.

Die Kernpunkte im Überblick

Konkrete Regelungsempfehlungen enthält das Grünbuch zwar nicht, einige Kernpunkte und politische Tendenzen sind aber gleichwohl schon jetzt erkennbar:


1. Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Versorgung
Hauptziel einer Harmonisierung der aktuell noch sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen zu Pensionssystemen ist laut Kommission die Sicherung einer angemessenen und nachhaltigen Versorgung. Um dies zu erreichen, hält die Kommission die folgenden Maßnahmen für erforderlich: die Budgetkonsolidierung, die Förderung des Wachstumspotentials der EU sowie die Erhöhung der Erwerbsquote. Die Dauer des Arbeitslebens und des Ruhestands müssten in einem angemessenen Verhältnis stehen. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters wird als „vielversprechende politische Option“ betrachtet. Ein konkretes Alter nennt das Grünbuch nicht – klar ist aber: eine längere Beschäftigungsdauer wird als unvermeidbar erachtet. Parallel werden Maßnahmen gefordert, mit denen ältere Arbeitskräfte länger im Arbeitsleben gehalten werden können. Auch Einschnitte zu Lasten der Rentner lehnt die Kommission nicht grundsätzlich ab.

 

2. Kollektive Risikoteilung statt rein beitragsorientierter Versorgung
Die im anglo-amerikanischen Raum üblichen Beitragspläne (Defined Contribution- oder DC-Pläne) wurden in der Vergangenheit häufig glorifiziert. Die Europäische Kommission weist in ihrem Grünbuch nun jedoch mehrfach ausdrücklich auf die damit verbundenen Risiken hin. DC-Zusagen, von denen heute schon 60 Mio. Europäer erfasst sind, zeichnen sich dadurch aus, dass der Arbeitgeber sich dem Begünstigten gegenüber lediglich verpflichtet, einen bestimmten Betrag für die Altersversorgung aufzuwenden, ohne die Absicherung biometrischer Risiken oder einen Mindestversorgungsschutz zu gewährleisten. Aus Sicht der Kommission ist der gegenwärtige Regelungsrahmen den mit DC-Plänen verbundenen Risiken nicht gewachsen. Die vollständige Verlagerung der Investitions-, Inflations- und Langlebigkeitsrisiken auf die Begünstigten wird als unbefriedigend empfunden. Abhilfe schaffen könnte nach Auffassung der Kommission eine kollektive Risikoteilung, wie sie teilweise bereits vorgenommen worden sei. An die Stelle von rein beitragsorientierten Zusagen könnten Hybridmodelle treten, zum Beispiel beitragsorientierte Modelle
mit einer Mindestertragsgarantie oder teils leistungs-, teils beitragsorientierte Modelle. Bei leistungsorientierten Vorsorgemodellen sei eine stärkere Risikoteilung möglich, etwa durch den Wechsel von Letzt- zu Durchschnittseinkommensmodellen, die Einrichtung eines Barwertmodells, Anpassungen aufgrund von Langlebigkeit, die Änderung der Ansparraten, die Anpassung des Regelpensions- bzw. -rentenalters und die Anwendung bedingter Indexierung.

 

3. Mehr Transparenz und Information
Die Vereinheitlichung der Bilanzierungsvorschriften wird in der Zukunft ebenso weiterhin Thema sein wie die Anforderungen an die Kapitalausstattung von Versorgungsunternehmen und die ihnen obliegenden Informationspflichten. Die Kommission fordert – vor allem für rein beitragsorientierte DC-Zusagen – eine bessere Information der Versorgungsberechtigten. Die mit der Risikoteilung verbundenen Verschiebung der Verantwortung zur Einzelperson setze voraus, dass die Menschen ausreichend (insbes. über Risiken, Art des Versprechens, Kosten/Gebühren, Zahlungsmethode) informiert werden, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können, Dies gelte insbesondere für transnationale Angebote: Die Kommission will einen stärkeren Binnenmarkt für Produkte der Altersvorsorge etablieren, sieht hier aber auch besonderen Informationsbedarf.


Auf dem Prüfstand stehen insbesondere die Anforderungen an die Kapitalausstattung und -anlage von Versorgungseinrichtungen, die nicht versicherungsförmig agieren und daher auch nicht oder nur in beschränktem Maße an die für Versicherer geltenden (strengeren) Regelungen gebunden sind, wie z.B. Pensionsfonds. Die Kommission regt eine Harmonisierung der Solvenzregelungen an und plädiert auch für eine Abkehr von rein beitragsorientierten Versorgungsmodellen, bei denen die Anlagerisiken allein vom Arbeitnehmer getragen werden. Vorsorgemodelle mit Leistungsgarantie sollen gefördert werden.


Was heißt dies für die deutsche Alterssicherung?


In Deutschland sind rein beitragsbezogene DC-Modelle nicht vom geltendem Arbeits- und Steuerrecht gedeckt. Eine anerkannte betriebliche Altersversorgung setzt voraus, dass der Arbeitgeber biometrische Risiken trägt und zumindest für den Erhalt der gezahlten Beiträge – abzüglich der Kosten der Biometrie – einsteht . Dass der Arbeitnehmer die Anlagerisiken allein trägt und im schlimmsten Fall keine oder nur sehr geringe Rentenleistungen erhält, ist daher in Deutschland schon jetzt nicht möglich.


Konsequenzen für die deutsche Alterssicherung dürfte damit vor allem eine mögliche Verschärfung der europäischen Regelungen für kapitalgedeckte  Beitragssysteme haben, z.B. bezogen auf die Beaufsichtigung von Pensionsfonds, Solvenzregelungen für Pensionseinrichtungen, Regeln zur Abfederung kurzfristiger Ertragsschwankungen, zur Investmentauswahl, zur Information der Versicherten und zur Auszahlung von angespartem Pensionsvermögen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Regelungen ganz oder teilweise auch für Pensionsfonds, Pensionskassen und andere kapitalgedeckte Versorgungseinrichtungen in Deutschland Relevanz haben werden. Möglich ist ferner eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters, auf die ggf. durch eine entsprechende Anpassung der Versorgungswerke zu reagieren sein wird.

Fazit

Mercer begrüßt die Forderung der Kommission nach der Etablierung von Mindestgarantien oder Kombimodellen aus beitrags- und leistungsorientierten Zusagemodellen. Kollektive Risikoteilung wird bereits seit Jahren in Deutschland praktiziert und bietet einen gerechten Ausgleich zwischen Versorgungssicherheit und Kalkulierbarkeit. Mercer wird sich dafür einsetzen, dass durch die strengeren Anforderungen an kapitalgedeckte Systeme keine Überregulierung erfolgt und das deutsche Erfolgsmodell nicht beeinträchtigt wird. Wir werden die weitere Entwicklung auch in Zukunft eng verfolgen, um ggf. frühzeitig Schlüsse für deutsche Versorgungssysteme ziehen zu können.

 

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